1. +++ (SEM)
Die Vorgaben und Ressourcen des Landes bieten ausreichend Flexibilität, um darauf einzugehen.
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Der Grundlagenerlass für den Ganztag gibt den Mindestzeitrahmen für die Ganztagsangebote vor.
An weiterführenden Schulen umfasst der Ganztag in der Regel mindestens sieben Zeitstunden an drei Unterrichtstagen.
Der Zeitrahmen der offenen Ganztagsschule im Primarbereich (OGS) erstreckt sich in der Regel an allen Unterrichtstagen bis 16 Uhr, mindestens aber bis 15 Uhr.
Datum: 2016-04-28;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-loehrmann-ganztag-nrw-wird-bedarfsgerecht-ausgebaut;
Themen: Ganztagsausbau
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