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"Der Verlustrücktrag sollte daher zumindest für 2021 entstehende Verluste auf drei Jahre ausgeweitet werden, damit auch die Verluste aus 2021 mit Gewinnen aus 2018 verrechnet werden können."
Boddenberg und Lienenkämper sind sich einig, dass es nun gilt, neue Aufgaben und Meldepflichten wie etwa das Lieferkettengesetz auf den Prüfstand zu stellen, um die Unternehmen in der Corona-Pandemie nicht noch zusätzlich zu belasten.
Außerdem wollen sie sich für weitere steuerliche Förderungen von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen bei Start-ups einsetzen.
Zwar wurden im Fondsstandortgesetz schon Maßnahmen beschlossen, die sicherstellen, dass gewährte Mitarbeiterkapitalbeteiligungen nicht bei der Übertragung auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern erst bei einer späteren Veräußerung beziehungsweise spätestens nach zwölf Jahren besteuert werden.
"Die Wachstumsphase von Start-up-Unternehmen mit forschungs- und entwicklungsintensiven Vorhaben beginnt meist erst fünf bis fünfzehn Jahre nach ihrer Gründung", so Lienenkämper.
Datum: 2021-07-22;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/boddenberg-und-lienenkaemper-finanzpolitische-unterstuetzung-fuer-die-wirtschaft;
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