1. +++ (SEM)

Die Eignung des E-Scooters für die Mitnahme im Bus muss vom Hersteller in der Bedienungsanleitung festgestellt werden.
Die Linienbusse müssen einen ausreichend dimensionierten Rollstuhlplatz mit einem mindestens 28 Zentimeter überstehenden Haltebügel zum Gang hin aufweisen, um die sichere Aufstellung des E-Scooters auf dem Rollstuhlplatz zu gewährleisten.
Die Mitnahmeverpflichtung gilt für Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern, die schwerbehindert mit Merkzeichen "G" sind oder den Scooter von der Krankenkasse verschrieben bekommen haben.
Darüber hinaus müssen die Nutzerinnen und Nutzer bestimmte Verhaltensregeln erfüllen.
Den Erlass finden Sie hier: www.mbwsv.nrw.de.

Datum: 2017-03-15; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/bundesweite-erlassregelung-kraft-getreten-mitnahme-bestimmter-e-scooter;
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