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Seit 2009 treten in Nordrhein-Westfalen wieder sporadisch einzelne Wölfe auf.
Seit 2018 sind zwei Wölfinnen ortstreu geworden, das führte zur Ausweisung von zwei Wolfsgebieten, "Schermbeck" am Niederrhein und "Senne" in Ostwestfalen.
Mittelweile verfügt Nordrhein-Westfalen über drei Wolfsgebiete mit jeweiligen Pufferzonen, ein Wolfsverdachtsgebiet und eine einzelne Pufferzone an der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz.
Mit Ausweisung des ersten Wolfsgebiets "Schermbeck" am 01.10.2018 war es erstmalig möglich, neben den Entschädigungen für Nutztierverluste durch den Wolf auch intensive Herdenschutzmaßnahmen, wie elektrische Zäune mit bis zu 80 Prozent zu fördern.
Als eines der ersten Bundesländer stockte Nordrhein-Westfalen diese Förderung ab dem 23.03.2019 auf 100 Prozent auf.
Datum: 2020-04-22;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/foerderrichtlinien-wolf-fortan-keine-obergrenze-fuer-die-foerderung-von;
Themen: Nutztierverluste
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