1. +++ (SEM)

Eine gesetzliche Neuregelung der Sanktionen: Alle vier Ministerinnen und Minister betonen auch die Bedeutung der Sanktionsregelungen.
Die vom Bundesverfassungsgericht gerügten Regelungen sind aufzuheben.
Zugleich müssen zusätzliche, schärfere Regelungen für diejenigen Personen geschaffen werden, die sich Mitwirkungspflichten beharrlich verweigern.
Es widerspricht dem Gedanken der Subsidiarität und überdehnt die Solidarbereitschaft der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, wenn einzelne Personen eine reale und zumutbare Arbeitsmöglichkeit auch nach Anwendung der neuen Sanktionsregelungen beharrlich ablehnen.

Datum: 2020-11-20; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-laumann-hoeheren-vermoegens-grundfreibetrag-der-grundsicherung-fuer;
Themen: Leistungsberechtigte # ?, Wohneigentum # ?, Einführung der Grundsicherung # ?, Erwerbsaufstocker # ?, laufender Lebensunterhalt # ?, Erlös # ?, Arbeitsmarktpolitik # ?, Sozialpolitik # ?, positive Entwicklung # ?, Arbeitsministerinnen # ?

2. +++ (SEM)

Hintergrund ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2019, wonach die gegenwärtige gesetzliche Regelung teilweise mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist.
"Die Leistungsberechtigten arbeiten in der ganz überwiegenden Zahl gut mit den Jobcentern zusammen.
Wir sind uns aber einig, dass es für die kleine Minderheit, die Mitwirkungspflichten verletzt, weiterhin Sanktionen geben muss.
Das Prinzip des 'Förderns und Forderns' hat sich bewährt", so die Ministerinnen und Minister. "
Wenn die Verletzung von Mitwirkungspflichten keine Folgen hat, läuft das System leer.

Datum: 2020-02-03; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/sanktionen-der-grundsicherung-fuer-arbeitsuchende-weiterhin-notwendig;
Themen: Mitwirkungspflichten # ?, Grundsicherung # ?, Bundesverfassungsgericht # ?, rasche Neuregelung # ?, Jobcenter # ?, Meldeversäumnisse # ?, Mitwirkungsverpflichtungen # ?, Regelsatz # ?, alte Leistungsberechtigte # ?, andere Familienmitglieder # ?

3. +++ (SEM)

Darüber hinaus schafft das Gesetz Klarheit bei den Pflichten von Schülerinnen und Schülern im Schulalltag.
Künftig ist ausdrücklich klargestellt, dass das Verhalten von Schülerinnen und Schülern sowie eine Verhüllung des Gesichts die Erfüllung der Pflichten aus dem Schulverhältnis und insbesondere die Kommunikation im Unterricht nicht beeinträchtigen dürfen.
Die Regelung knüpft an die bestehenden Mitwirkungspflichten der Schülerinnen und Schüler an und dient einem geordneten Schul- und Unterrichtsbetrieb.
Zur Stärkung der Chancengerechtigkeit werden zudem die Voraussetzungen für Nachteilsausgleich und Notenschutz erstmals im Schulgesetz verankert.
Damit schafft Nordrhein-Westfalen mehr Klarheit und Rechtssicherheit für Schulen, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler.

Datum: 2026-06-05; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/kabinett-beschliesst-19-schulrechtsaenderungsgesetz;
Themen: Gesetzentwurf # ?, Notenschutz # ?, Schulbetrieb # ?, Nachteilsausgleich # ?, Schulleitungen # ?, Kabinettsbeschluss # ?, Pflichten # ?, gute Bildung # ?, Schulalltag # ?, Ministerin # ?