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Dieser Warnhinweis ist bisher noch nicht zwingend vorgeschrieben, wird aber immer öfter angemahnt, auch von NRW.
Auch das Bundesinstitut für Risikobewertung sieht die Notwendigkeit für einen solchen Warnhinweis.
Unabhängig davon ist das Modegetränk Bubble-Tea schon allein wegen des hohen Zuckerzusatzes ein extrem kalorienreiches Getränk (300-500 kcal entspricht einer Hauptmahlzeit) und wird daher aus ernährungsphysiologischen Gründen kritisch bewertet.
Nach dem Medienbericht hat Verbraucherschutzminister Johannes Remmel eine Schwerpunktuntersuchung angeordnet, bei der insgesamt 84 Proben (44 Proben Kügelchen, 34 Proben Fruchtsirup, 6 Proben komplette Teegetränke) auf das Vorkommen vor allem der Stoffe untersucht wurden, die die Aachener Wissenschaftler bei Ihren Analysen gefunden hatten.
Dies waren vor allem bromierte Biphenyle, Acetophenon und Styrol.

Datum: 2012-09-24; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/verbraucherschutzministerium-legt-landtag-ergebnisse-der-schwerpunktuntersuchung-zu;
Themen: Ergebnisse der Schwerpunktuntersuchung # ?, Stoffe # ?, Acetophenon # ?, Allergie # ?, Krebsrisiko von Verbraucherinnen # ?, Modegetränk # ?, Notwendigkeit für Warnhinweis # ?, Styrol # ?, Untersuchungseinrichtungen # ?, Untersuchungsergebnisse der Schwerpunktuntersuchung # ?