1. +++ (SEM)

Auf 40 Seiten werden die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Instrumente interkommunaler Zusammenarbeit beschrieben.
Erläutert wird u.a. auch das neue Instrument der "Regionalen Schulplanungskonferenz", in der sich die regionalen Akteure austauschen können.
Praktische Hinweise für die erfolgreiche Gestaltung von Moderationsprozessen runden den Praxisleitfaden ab.
Mit der Vorlage dieser Handreichung wird einer Anregung der Bildungskonferenz des Landes Nordrhein-Westfalen entsprochen.
Diese hat am 30. Oktober 2015 mit der Empfehlung "Gelingensbedingungen für interkommunale Zusammenarbeit stärker kommunizieren" die kommunalen Spitzenverbände und das Ministerium für Schule und Weiterbildung gebeten, eine Handreichung zu erarbeiten, wie Prozesse interkommunaler Zusammenarbeit im Bereich der Schulentwicklungsplanung erfolgreich gestaltet werden können.

Datum: 2017-03-18; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/kommunale-spitzenverbaende-und-schulministerium-unterstuetzen;
Themen: Gemeindegrenzen # ?, interkommunale Zusammenarbeit # ?, Leitfaden # ?, Landkreistag # ?, Städtebund # ?, Gemeindebund # ?, Städtetag # ?, Bereich der Schulentwicklungsplanung # ?, Bildungskonferenz von Nordrhein-Westfalen # ?, Mittelpunkt der Handreichung # ?

2. +++ (SEM)

Deshalb haben wir das Sofortprogramm gemeinsam mit zahlreichen Partnerinnen und Partnern ins Leben gerufen.
186 Kommunen machen bereits von dem Sofortprogramm Gebrauch und setzen gezielte Impulse vor Ort - dieses Erfolgsmodell gilt es fortzusetzen", so Ministerin Scharrenbach.
Die bewährten Förderbausteine des erstmals im Sommer 2020 veröffentlichen Sofortprogramms zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen werden mit dem neuen Programmaufruf fortgeführt: Die Anmietung von Ladenlokalen, der Zwischenerwerb von leerstehenden Immobilien sowie Expertisen, Beratungen und Moderationsprozesse im Zusammenhang mit der Reaktivierung von Einzelhandelsgroßimmobilien oder der Aufbau eines Zentrenmanagements sind weiterhin möglich.
Darüber hinaus hat die Landesregierung die Aufstockung des Programms um 30 Millionen Euro zum Anlass genommen, Fördertatbestände zu erweitern und neue Förderbausteine zu etablieren:
* Im Zusammenhang mit der Anmietung von Ladenlokalen durch die Kommune ist nun auch die bauliche Herrichtung der Lokale für die neue Nutzung förderfähig.

Datum: 2021-10-04; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-leben-findet-innenstadt-2000-stadtbaeume-lassen;
Themen: Ladenlokale # ?, Anmietung # ?, Moderationsprozesse # ?, Expertisen # ?, Zwischenerwerb # ?, Stärkung für Innenstädte # ?, Beratungen # ?, Begrünungselemente # ?, Funktionsverluste # ?, Kostenobergrenze # ?