1. +++ (SEM)

Auch müssen sie ab Montag die Kontaktdaten ihrer Kunden dokumentieren.
Daneben definieren die Standards eine Reihe von Hygieneregeln.
So ist zum Beispiel das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen im Salon obligatorisch.
Kundinnen und Kunden haben einen Umhang zu tragen.
Friseurinnen und Friseure müssen außerdem Einweghandschuhe anlegen und diese bei jedem neuen Kunden wechseln.

Datum: 2020-04-29; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/gesundheitsministerium-schafft-planungssicherheit-fuer-friseurhandwerk-und;
Themen: Salons # ?, Hygieneschutzstandards # ?, Infektionsschutzstandards # ?, Friseure # ?, Ministerpräsidentenkonferenz # ?, Friseurhandwerk # ?, Friseurinnen # ?, Hygienestandards # ?, Standards # ?, Bartpflege # ?

2. +++ (SEM)

Erste Lockerungen sind bereits umgesetzt worden: Museen, Ausstellungen und Musikschulen dürfen unter strikter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen und teilweise weiteren Auflagen wieder öffnen, ebenso Bibliotheken und Archive.
Ab Montag, 11. Mai, sollen in einer nächsten Stufe auch kleinere Konzerte und andere öffentliche Aufführungen unter freiem Himmel ermöglicht werden.
Bei Einhaltung strenger Regelungen, Mund-Nase-Bedeckung sowie einem mit der örtlichen Behörde abgestimmten Konzept sind solche Aufführungen grundsätzlich auch in Gebäuden zulässig.
In Musikschulen sind ab 11. Mai neben Einzelunterricht auch Ensembles mit maximal sechs Teilnehmerinnen und Teilnehmern möglich.
Ebenfalls wird der Probenbetrieb unter Schutzauflagen ermöglicht, für Chöre und Orchester gelten erweiterte Abstandsregeln.

Datum: 2020-05-07; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-beschliesst-stufenplan-zur-wiederaufnahme-des-kulturbetriebs;
Themen: Konzerthäuser # ?, große Häuser # ?, Theater # ?, detaillierter Stufenplan # ?, verantwortungsvolle Wiederaufnahme # ?, nächste Spielzeit # ?, realistische Wiederaufnahme # ?, regulärer Aufführungsbetrieb # ?, Musikschulen # ?, Zutrittskonzept # ?

3. +++ (SEM)

Ziel ist, die Ansteckungsgefahr in zentralen Bereichen des öffentlichen Lebens, in denen das Abstandsgebot von 1,5 Metern nur schwer oder gar nicht umsetzbar ist, weiter zu reduzieren.
Die entsprechend aktualisierte Coronaschutzverordnung unterstreicht die schon bisher geltende Empfehlung nun in einem gesonderten Paragraphen und regelt dort zugleich für die Bereiche Personenbeförderung, Einzelhandel und Arztpraxen eine entsprechende rechtliche Verpflichtung.
In diesen Bereichen wird das Tragen einer textilen Mund-Nase-Bedeckung, etwa so genannter "Alltagsmasken", auch "Community-Masken", oder von einem Schal beziehungsweise einem Tuch verpflichtend.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann "Mit der heutigen Rechtsverordnung regeln wir die bislang noch offenen Details der sogenannten Mundschutzpflicht.
Das Wichtigste bleibt: Abstand halten, Hygieneregeln konsequent einhalten.

Datum: 2020-04-24; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-fuehrt-maskenpflicht-ein;
Themen: Arztpraxen # ?, Nase # ?, Einzelhandel # ?, sogenannte Mundschutzpflicht # ?, Maskenpflicht # ?, ÖPNV # ?, Einkauf # ?, Fahrt # ?, Beförderungsleistungen # ?, Communitymasken # ?

4. +++ (SEM)

Diese Personen haben sich auf Anordnung in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben.
Vollständig geimpfte symptomlose Kontaktpersonen sind grundsätzlich von Quarantäneregelungen ausgenommen, soweit die entsprechenden aktuellen Empfehlungen des RKI dies vorsehen.
* Von einer Einstufung als enge Kontaktpersonen der anderen Schülerinnen und Schüler der Klasse sollte hingegen abgesehen werden, wenn Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte während des Unterrichts einen Mund-Nasen-Schutz oder eine Mund-Nase-Bedeckung korrekt getragen haben, alle anderen empfohlenen Standard-Maßnahmen inklusive korrekter Lüftung eingehalten und Abstandsregelungen während des Unterrichts für kumulativ nicht länger als 15 Minuten unterbrochen wurden.
* Im Falle eines positiven PCR-Pool-Testergebnisses oder eines positiven Corona-Selbsttests bei Schultestungen erfolgt umgehend eine Absonderung der betroffenen Personen bis zum Erhalt eines negativen Ergebnisses mittels individuellem PCR-Test.
Liegt ein solches vor, ist für diese Personen eine Teilnahme am Präsenzunterricht, sonstigen verpflichtenden Schulveranstaltungen oder an Betreuungsangeboten grundsätzlich wieder möglich, sofern diese Person nicht durch das Gesundheitsamt als enge Kontaktperson eingestuft wurde.

Datum: 2021-08-13; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-konkretisiert-vorgehen-bei-risikokontakten-innerhalb-von-schulen;
Themen: Risikokontakte # ?, Klasse # ?, sozialer Austausch # ?, Präsenzunterricht # ?, Umgang # ?, Abstimmung # ?, Betreuungsangebote # ?, neue Regelungen # ?, Gegensatz # ?, nordrhein-westfälisches Gesundheitsministerium # ?

5. +++ (SEM)

Schule und Bildung Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
Die Landesregierung hat klare Regeln für einen angepassten Schulbetrieb nach den Herbstferien festgelegt und die Schulen darüber informiert.
In Nordrhein-Westfalen gilt nach den Herbstferien an allen weiterführenden Schulen wieder die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht.
Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: "Mit der Wiedereinführung der bereits nach den Sommerferien bewährten Maskenpflicht im Unterricht an weiterführenden Schulen tragen wir dem aktuellen und beschleunigten Infektionsgeschehen Rechnung.
Wir erhöhen den Schutz für alle am Schulleben Beteiligten und sorgen für mehr Sicherheit und Stabilität im Unterrichtsgeschehen.

Datum: 2020-10-21; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/mehr-schutz-mehr-sicherheit-und-mehr-stabilitaet-fuer-die-schulen-nordrhein;
Themen: Herbstferien # ?, Pressebriefing # ?, Coronazeiten # ?, angepasster Schulbetrieb # ?, Mund-Nase-Bedeckung # ?, klare Regeln # ?, Maskenpflicht # ?, Schulgelände # ?, Handreichung # ?, Schulgebäude # ?

6. +++ (SEM)

"Wir dürfen aber nicht vergessen: Die Pandemie ist nicht vorbei und wir müssen weiter sehr wachsam und verantwortungsvoll sein.
Das zeigen gerade die 'Hotspots' in bestimmten Regionen.
Neben den allgemeinen Hygieneregeln sind daher die drei Grundregeln weiterhin unerlässlich: das Abstandsgebot, das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung und die Sicherstellung der Nachverfolgbarkeit der Infektionsketten.
"
In der Coronaschutzverordnung werden durch die aktuellen Änderungen die Personengrenzen für Veranstaltungen erhöht.

Datum: 2020-07-12; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-laumann-grundregeln-gegen-neue-infektionen-weiter-beachten-spielraeume;
Themen: Coronaeinreiseverordnung # ?, neue Infektionen # ?, Grundregeln # ?, Spielräume # ?, Verordnungen # ?, Sicherstellung # ?, Ausnahmen der Quarantänepflicht # ?, vorhandene Testkapazitäten # ?, wichtige Änderungen # ?, Nachverfolgbarkeit # ?

7. +++ (SEM)

"
Ab dem 2. November gelten an den Schulen in Nordrhein-Westfalen folgende Regelungen:
* Die Coronabetreuungsverordnung wird ab 2. November 2021 für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorsehen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.
* Die Maskenpflicht entfällt auch bei der Betreuung im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten, beispielsweise in Offenen Ganztagsschulen, für die Schülerinnen und Schüler, wenn sie an einem festen Platz sitzen, etwa beim Basteln oder bei Einzelaktivitäten.
* Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske.

Datum: 2021-10-28; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-schritt-fuer-schritt-mehr-normalitaet-fuer-unsere-schulen;
Themen: Unterrichtsräume # ?, Maskenpflicht # ?, Jahrgänge # ?, fester Sitzplatz # ?, Aufhebung # ?, Normalität # ?, Schulen in Nordrhein-Westfalen # ?, Bestandteil von Schutzmaßnahmen # ?, Einzelaktivitäten # ?, Kursverband # ?

8. +++ (SEM)

Freizeitparks bleiben dagegen vorläufig weiter geschlossen.
Voraussetzung für die Öffnungen sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts sowie zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen.
In Museen, Kunstausstellungen sowie Galerien und ähnlichen Einrichtungen sowie in geschlossenen Räumlichkeiten der Tierparks, Zoologischen und Botanischen Gärten und der Landesgartenschau ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
Ausgenommen davon sind Kinder bis zum Schuleintritt sowie Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können.
Außerdem ist die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Besuchern auf eine Person pro zehn Quadratmeter der Besucherflächen beschränkt.

Datum: 2020-05-01; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/mit-abstand-und-schutz-betrieb-bestimmter-kultur-und-freizeiteinrichtungen-ab;
Themen: Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz # ?, Galerien # ?, Freizeiteinrichtungen # ?, Gartenparks # ?, Hygieneschutzvorgaben # ?, Infektionsschutzvorgaben # ?, Landschaftsparks # ?, Zoologischer Garten # ?, Museen # ?, Spielplätze # ?

9. +++ (SEM)

1. Kontaktverbot und Verhaltensregeln
Ab dem 11. Mai werden die bestehenden Kontaktbeschränkungen so weiterentwickelt, dass es auch möglich ist, dass sich die Angehörigen zweier Haushalte im öffentlichen Raum treffen.
Die allgemeine Abstandsregelung von 1,5 Metern gilt fort, auch die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in bestimmten Bereichen.
2. Kinderbetreuung
Ab Donnerstag, 14. Mai, wird die Kindertagesbetreuung schrittweise geöffnet, zunächst für Vorschulkinder mit einer Anspruchsberechtigung nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz sowie für Kinder mit Behinderungen und Kinder, die von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind.

Datum: 2020-05-09; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-plan-tritt-kraft-stufenweise-oeffnung-der-anti-corona;
Themen: Schutzkonzepte # ?, Vorsorgeeinrichtungen # ?, Hotels # ?, Zieldatum # ?, Konzerthäuser # ?, Kindertagesbetreuung # ?, Gastronomie # ?, Infektionsschutzstandards # ?, Pensionen # ?, Großveranstaltungen # ?

10. +++ (SEM)

Unser Konzept für einen angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten greift und bietet Möglichkeiten, auf die Entwicklung des Infektionsgeschehens angemessen zu reagieren.
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Schulen können sich im Einvernehmen mit der Schulgemeinde darauf verständigen, freiwillig auch weiterhin im Unterricht eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
Bei der Coronaeinreiseverordnung bleiben die Regelungen zunächst weitestgehend unverändert.
Die Testpflicht und das Meldeverfahren ergeben sich hier ohnehin unmittelbar aus den Vorgaben des Bundesgesundheitsministeriums.

Datum: 2020-08-31; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-verlaengert-coronaschutzverordnung-einfuehrung-einer-lokalen;
Themen: lokale Coronabremse # ?, klare Regeln # ?, Einführung # ?, Bund-Länder-Beschlüsse # ?, Regelungen # ?, Eindämmung # ?, Pressebriefing # ?, Maßnahmen # ?, Download # ?, Mundnasenbedeckung # ?

11. +++ (SEM)

Eine aktuelle Kontroll-Auswertung des Kompetenzcenter Sicherheit NRW (KCS) zeigt: Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ist für die allermeisten Bahnfahrerinnen und Bahnfahrer nach wie vor eine Selbstverständlichkeit.
Mit der neuen Corona-Schutzverordnung NRW gilt seit 24. April in Bahnen und Bussen sowie in Bahnhöfen, an Bahnsteigen und Haltestellen die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske der Standards FFP2 oder KN95/N95.
OP-Masken sowie andere Mund-Nase-Bedeckungen wie Alltagsmasken, Schals oder Tücher sind nicht mehr zulässig.
Zahlen belegen positiven Trend
Die Zahlen der Eisenbahnverkehrsunternehmen, von DB Sicherheit und DB Station&Service an 43 Bahnhöfen belegen einen positiven Trend: Wurden im Januar 929 und im Februar 398 Maskenverstöße in den Bahnhöfen und auf den Bahnsteigen zur Anzeige gebracht, waren es im März und April jeweils nur 157.

Datum: 2021-05-20; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/schienenpersonennahverkehr-nordrhein-westfalen-weiter-hohe-akzeptanz-bei;
Themen: Bahnsteige # ?, Fahrgäste # ?, sogenannte Atemschutzmaske # ?, Eisenbahnverkehrsunternehmen # ?, Maskenverstöße # ?, Haltestellen # ?, Züge # ?, Bahnhöfe # ?, Bahnen # ?, Inzidenzwert # ?

12. +++ (SEM)

Folgende Erleichterungen sieht die neue Corona-Schutzverordnung der Landesregierung für Nordrhein-Westfalen ab dem 30. Mai 2020 vor: 1. Kontaktbeschränkungen und Verhaltensregeln Die bestehenden Kontaktbeschränkungen werden entsprechend dem Beschluss zwischen Bund und Ländern vom 26. Mai 2020 so weiterentwickelt, dass sich neben den bisher möglichen Konstellationen (Familie oder zwei Hausstände) eine Gruppe von bis zu zehn Personen im öffentlichen Raum treffen darf.
Dies gilt unter der Voraussetzung, dass eine Rückverfolgbarkeit der am Treffen beteiligten Personen sichergestellt ist.
Im Übrigen gilt die allgemeine Abstandsregel von 1,5 Metern fort, auch die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in bestimmten Bereichen.
2. Kultureinrichtungen Kinos, Theater, Opern und Konzerthäuser können wieder für Besucher öffnen, wenn sie den Hygiene- und Infektionsschutz sicherstellen.
Dies gilt auch für Veranstaltungsbereiche im Freien.

Datum: 2020-05-27; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/weitere-schritte-des-nordrhein-westfalen-plans-werden-umgesetzt-zielgerichtete;
Themen: Nordrhein-westfalenplan # ?, Schritte des Nordrhein-westfalenplans # ?, Freizeitsport # ?, Breitensport # ?, Hygieneschutzkonzept # ?, Infektionsschutzkonzept # ?, Wettbewerbe # ?, Freie # ?, Konzerthäuser # ?, Kinos # ?

13. ++ (IR)

Ab 11. Mai sind kleinere Konzerte und andere öffentliche Aufführungen sind unter freiem Himmel zulässig - oder mit strengen Regelungen, Mund-Nase-Bedeckung und einem von der örtlichen Behörde abgestimmten Konzept auch in Gebäuden.

Datum: 2020-05-06; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerpraesident-armin-laschet-stellt-nordrhein-westfalen-plan-vor;
Themen: Nordrhein-westfalenplan # ?, unterschiedliche Stufen # ?, Anticoronamaßnahmen # ?, einzelne Bereiche # ?, Rahmen der Coronaviruspandemie # ?, Infektionsgeschehen # ?, Bundeskanzlerin # ?, Wochen # ?, Ministerpräsidenten # ?, Tage # ?