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Diese lässt allerdings einige Fragen offen, insbesondere auch, wie Bürgerinnen und Bürger ihren Anspruch auf Bürgertestungen rechtssicher und praktikabel belegen können.
Das Bundesgesundheitsministerium hat nun auf Nachfrage gegenüber dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium erklärt, dass Testpersonen zum Berechtigungsnachweis gegenüber den Teststellen auch eine Eigenerklärung verwenden können.
Zur Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales daher eine Mustererklärung entwickelt, die Testpersonen ausfüllen und in der Teststelle vorlegen können.
Alternativ können Teststellen diese Formulare in ihren Anmeldungsportalen zur Verfügung stellen.
Das Formular kann unter https://www.mags.nrw/coronavirus-tests heruntergeladen werden.
Datum: 2022-07-04;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-unterstuetzt-buergerinnen-und-buerger-und-teststellen-um;
Themen: Teststellen
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