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Die Musterfeststellungsklage kann entweder durch ein Urteil oder durch einen Vergleich beendet werden.
Sodann können die angemeldeten Verbraucher und Verbraucherinnen unter Berufung auf das Urteil oder den Vergleich ihre individuellen Ansprüche durchsetzen.
Für die Durchführung des Musterfeststellungsverfahrens sind in erster Instanz die Oberlandesgerichte zuständig.
Das Gesetz sieht die Möglichkeit vor, bei mehreren Oberlandesgerichten einem Oberlandesgericht die Zuständigkeit zuzuweisen.
Für Nordrhein-Westfalen wurde dem Oberlandesgericht Hamm zeitgleich mit Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. November 2018 für die Bezirke aller Oberlandesgerichte in Nordrhein-Westfalen die Zuständigkeit für die Verhandlung und Entscheidung von Musterfeststellungsverfahren durch Rechtsverordnung zugewiesen.

Datum: 2018-10-19; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-schafft-bessere-voraussetzungen-fuer-effiziente-und-zuegige;
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