1. +++ (SEM)
Aber als Land setzen wir ein klares, integrationspolitisches Signal.
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Das Innenministerium weist in seinem Schreiben an die NRW-Ausländerbehörden darauf hin, dass die Duldung im begründeten Einzelfall schon von Beginn an und für die Dauer der gesamten Berufsausbildung erteilt werden kann.
Die Ausländerbehörden können in diesem Zusammenhang ihr Ermessen nutzen.
Damit greift Nordrhein-Westfalen eine von der Bundesregierung im Gesetzgebungsverfahren zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung dargelegte Rechtsauffassung auf.
Datum: 2015-06-30;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/rechtssicherheit-fuer-junge-fluechtlinge-und-ausbildungsbetriebe;
Themen: junge Flüchtlinge
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# ?, Aufenthaltsbeendigung
# ?, NRW-Ausländerbehörden
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