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Die Landesregierung verschärft ihren Kampf gegen Kinderarbeit: Künftig dürfen Grabsteine aus China, Indien, den Philippinen und Vietnam in Nordrhein-Westfalen nur noch dann aufgestellt werden, wenn sie mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ohne schlimmste Formen von Kinderarbeit hergestellt worden sind.
Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung einem entsprechenden Runderlass von Minister Karl-Josef Laumann und Minister Dr. Stephan Holthoff-Pförtner zur Zertifizierung zugestimmt.
Damit folgen die verantwortlichen Ressorts den Empfehlungen einer wissenschaftlichen Studie die im Nachgang zur Novellierung des NRW-Bestattungsgesetzes aus dem Jahr 2014 erstellt wurde.
Minister Dr. Holthoff-Pförtner wird nun das Verfahren zur Anerkennung von Zertifizierungsstellen einleiten.
Zugleich macht der Erlass klar: Friedhofsträger dürfen, sobald die Zertifizierungsstellen anerkannt sind und die Lieferbetriebe überprüft haben, die Aufstellung von Grabmälern und Grabeinfassungen aus Naturstein, die aus den genannten Ländern stammen, nur noch dann zulassen, wenn diese über ein entsprechendes Zertifikat verfügen.

Datum: 2018-09-04; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/kampf-gegen-kinderarbeit-landesregierung-beschliesst-runderlass-zur-zertifizierung;
Themen: Grabsteine # ?, Kinderarbeit # ?, Runderlass # ?, hinreichende Wahrscheinlichkeit # ?, Kabinett # ?, Aufstellungsverbot # ?, Gesetzestheorie # ?, NRW-Bestattungsgesetz # ?, Rechtsvorschrift # ?, Zertifizierungspflicht # ?