1. +++ (SEM)

H. v. 550 Millionen Euro (statt bislang 440 Millionen Euro) berücksichtigt und die Kommunen damit weiter entlastet.
* Das Land steht auch weiter zu seiner Zusage, dass es für die Jahre 2007 und 2008 keine Rückforderung gewährter Zahlungen geben wird.
* Ebenso wie das derzeit geltende Finanzausgleichsgesetz des Bundes ist das NRW-Einheitslastenabrechnungsgesetz zeitlich befristet.
Die letztmalige Abrechnung der Einheitslasten ist deshalb für das Jahr 2019 vorgesehen.
Sollte es in der Zwischenzeit zu Veränderungen des Umsatzsteuersatzes kommen, sichert die Landesregierung den Kommunen eine faire Lösung zu.

Datum: 2013-06-17; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-und-kommunale-spitzenverbaende-einigen-sich-bei-der-abrechnung-der;
Themen: kommunale Spitzenverbände # ?, künftige Entwicklung # ?, Entlastung # ?, Folgejahre # ?, Steuereinnahmen # ?, Einheitslastenabrechnung # ?, NRW-Einheitslastenabrechnungsgesetz # ?, Umsatzsteuersatz # ?, letztmalige Abrechnung # ?, vertikale horizontale Umsatzsteuersteuerverteilung # ?