1. +++ (SEM)

Sobald das Wohngeldprogramm zur Verfügung steht, werden die Angaben nochmals überprüft und mit dem tatsächlichen Wohngeldanspruch verrechnet.
Die Menschen, die derzeit bereits Wohngeld beziehen, erhalten das Wohngeld in bisheriger Höhe weiter ausgezahlt.
Eine Nachberechnung erfolgt, sobald das Wohngeldprogramm fertiggestellt ist.
Zum Ende des Bewilligungszeitraums können diese Personen einen Weiterleistungsantrag stellen.
Aufgrund der Kurzfristigkeit der Wohngeldreform des Bundes (Beschluss des Bundestags am 10.11.2022 und Bundesrat am 25.11.2022) bedarf es noch weiterer Änderungen am endgültigen Wohngeldberechnungsprogramm bei IT.NRW.

Datum: 2022-12-21; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-landesregierung-und-kommunen-arbeiten-gemeinsam-mit;
Themen: Wohngeldreform # ?, Wohngeldrechner # ?, Wohngeldstellen # ?, Vorschusszahlungen # ?, neues Wohngeld # ?, neue IT-Verfahren # ?, vorläufige Wohngeldzahlungen # ?, Kommunen # ?, Wohngeldprogramm # ?, Wohngeldplusgesetz # ?

2. +++ (SEM)

Ursprünglich war der Start der Software für Anfang April 2023 vorgesehen.
Aufgrund der Kurzfristigkeit der Wohngeldreform des Bundes (Beschluss des Bundestags am 10. November 2022 und Bundesrat am 25. November 2022) waren IT-Anpassungen der Software durch den Landesbetrieb IT.NRW erforderlich.
Mit der jetzt erfolgten Umstellung der Software können Neu- und Nachberechnungen erfolgen.
"Mit dem ersten Rechenlauf wurden 192.000 Bescheide erstellt und die Zahlungen angewiesen.
In vielen Fällen werden Wohngeldberechtigte das Geld schneller auf ihrem Konto haben als der Bescheid per Post zugestellt werden wird.

Datum: 2023-03-13; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-wohngeldprogramm-gestartet-192000-bescheide-im-ersten-lauf;
Themen: Wohngeldrechner # ?, Wohngeldreform # ?, programmierte Wohngeldsoftware # ?, Wohngeldanspruch # ?, Software # ?, Tag # ?, Nachberechnungen # ?, Neuberechnungen # ?, erforderliche IT-Anpassungen # ?, neues Wohngeldrecht # ?

3. +++ (SEM)

Sollten höhere Kosten angefallen sein, können diese anteilig nachgefordert werden.
Mit diesem Verfahren wir sichergestellt, dass das neue Recht trotzdem ab dem 1. Januar 2017 gilt.
"Auch wenn das Verfahren bei einer verzögerten Bescheiderteilung für die Pflegeheimbetreiber aufgrund der erforderlichen Nachberechnung etwas aufwändiger ist, halte ich es für sehr wichtig, dass die neuen Regelungen für alle einheitlich zum 1. Januar 2017 wirksam werden.
Auch unvermeidbare Verzögerungen in einem Verwaltungsverfahren dürfen nicht dazu führen, dass die Menschen ihren Anspruch auf transparente und den tatsächlichen Aufwendungen entsprechende Abrechnungen verlieren.
Wir brauchen jetzt eine höchstmögliche Transparenz bei den Kosten in der stationären Pflege.

Datum: 2016-09-28; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-steffens-mehr-transparenz-bei-pflegeheimkosten;
Themen: Pflegeheimbetreiber # ?, neues Recht # ?, Bundessozialgericht # ?, Bewohnerinnen # ?, Umstellung der Refinanzierung # ?, sogenanntes Tatsächlichkeitsprinzip # ?, Pflegeheimbewohnerinnen # ?, beteiligte Angehörige # ?, stationäre Pflegeheime # ?, Unterkunft # ?