1. +++ (SEM)
Es verpflichtet Bund und Länder, spätestens ab dem 1. Januar 2026 Akten ausschließlich elektronisch zu führen.
Der Startschuss für die E-Akte fiel bereits am 4. Oktober 2016 mit der Pilotierung im Zivilbereich am Landgericht Bochum.
In den Folgejahren wurde die elektronische Akte schrittweise und flächendeckend eingeführt - in allen Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie in sämtlichen Fachbereichen, darunter Familien-, Betreuungs- und Nachlasssachen.
Diese äußerst anspruchsvolle Umstellung auf digitales Arbeiten wurde von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Verfassungsgerichtshofs, der drei Oberlandesgerichte, der drei Generalstaatsanwaltschaften, des Landessozialgerichts, des Oberverwaltungsgerichts, der drei Landesarbeitsgerichte, der drei Finanzgerichte, der 30 Arbeitsgerichte, der acht Sozialgerichte, der sieben Verwaltungsgerichte, der 19 Landgerichte, der 19 Staatsanwaltschaften sowie der 129 Amtsgerichte gemeinsam und mit großem Engagement bewältigt.
Seit Beginn der Pilotierung wurden rund 10,7 Millionen elektronische Akten mit insgesamt etwa 800 Millionen Schriftstücken angelegt.
Datum: 2026-01-05;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/flaechendeckender-digitaler-arbeitsbetrieb-bei-gerichten-und-staatsanwaltschaften;
Themen: Staatsanwaltschaften
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# ?, flächendeckender Arbeitsbetrieb
# ?, Meilenstein der Digitalisierung
# ?, elektronischer Rechtsverkehr
# ?, elektronische Akte
# ?, Justiz in Nordrhein-Westfalen
# ?, Betreuungssachen
# ?, Mitarbeiter des Verfassungsgerichtshofs
# ?, Startschuss für E-Akte
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2. +++ (SEM)
Am Mittwoch, 15. April 2026, fällt der Startschuss für die Servicehotline für allgemeine Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern in Nachlassangelegenheiten.
Anrufe bei den Amtsgerichten in Essen, Köln, Nettetal, Recklinghausen und Wuppertal werden dann im Rahmen eines Pilotprojekts von einer zentralen Stelle beantwortet.
Die beim ServiceCenter der Landesregierung angesiedelte Hotline beantwortet schnell, unkompliziert und kostenlos allgemeine Fragen zu Zuständigkeiten, Abläufen und Verfahren in Nachlasssachen.
In Nachlasssachen geht es um rechtliche Angelegenheiten nach dem Tod eines Menschen.
Das betrifft beispielsweise Testamentseröffnungen, die Ausstellung eines Erbscheins oder Erbausschlagungen.
Datum: 2026-04-15;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-startet-servicehotline-fuer-buergerinnen-und-buerger;
Themen: Nachlassangelegenheiten
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# ?, Internetauftritte des Amtsgerichts
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