1. +++ (SEM)

Die Verkehrsprognose wird bereits im Jahr 2017 geprüft und die Rechtsverordnung gegebenenfalls angepasst.
Rechtlich vorgeschrieben sind die Überprüfungen nur alle zehn Jahre oder wenn sich an der Betriebsgenehmigung des Flughafens etwas ändern sollte.
Der Lärmschutzbereich untergliedert sich in Abhängigkeit von der Lärmbelastung in zwei Tagschutzzonen und eine Nachtschutzzone.
In der Tagschutzzone 1 ist der Flughafenbetreiber verpflichtet, die Kosten für Maßnahmen zum passiven Schallschutz, wie zum Beispiel Schallschutzfenster zu tragen.
In der Nachtschutzzone sind zusätzlich die Kosten für Belüftungseinrichtungen für Schlafräume zu erstatten.

Datum: 2012-09-26; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-erlaesst-rechtsverordnung-ueber-schallschutz-und-bauverbote-am-2;
Themen: Flughafen Dortmund # ?, Lärmschutzbereich # ?, Rechtsverordnung # ?, Lärmschutzzonen # ?, Bauverbote # ?, Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung # ?, Fluglärmgesetz # ?, Nachtschutzzone # ?, passiver Schallschutz # ?, Fluglärmschutzgesetz # ?

2. +++ (SEM)

Nach entsprechenden Regelungen für die Flughäfen Düsseldorf, Köln/Bonn, Münster/Osnabrück und Dortmund hat die Landesregierung nun auch für den Flughafen Paderborn/Lippstadt in einer Rechtsverordnung einen Lärmschutzbereich festgelegt.
Grundlage dafür ist das im Juni 2007 novellierte Fluglärmschutzgesetz, das den Erkenntnissen der Lärmwirkungsforschung Rechnung trägt.
Der Lärmschutzbereich untergliedert sich in Abhängigkeit von der Lärmbelastung in zwei Tagschutzzonen und eine Nachtschutzzone.
In der Tagschutzzone 1 ist der Flughafenbetreiber verpflichtet, die Kosten für Maßnahmen zum passiven Schallschutz, wie zum Beispiel Schallschutzfenster zu tragen.
In der Nachtschutzzone sind zusätzlich die Kosten für Belüftungseinrichtungen für Schlafräume zu erstatten.

Datum: 2012-12-18; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-erlaesst-rechtsverordnung-ueber-schallschutz-und-bauverbote-am-3;
Themen: Flughafen Paderborn # ?, Lärmschutzbereich # ?, Rechtsverordnung # ?, Nachtschutzzone # ?, Flughafen Münster # ?, Bauverbote # ?, Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung # ?, passiver Schallschutz # ?, Fluglärmschutzgesetz # ?, Ansprüche # ?

3. +++ (SEM)

Nach entsprechenden Regelungen für die Flughäfen Düsseldorf, Köln/Bonn, Münster/Osnabrück, Dortmund und Paderborn/Lippstadt hat die Landesregierung nun auch für den ersten der beiden militärischen Flugplätze, den Flugplatz Nörvenich, in einer Rechtsverordnung einen Lärmschutzbereich festgelegt.
Grundlage dafür ist das im Juni 2007 novellierte Fluglärmschutzgesetz, das den Erkenntnissen der Lärmwirkungsforschung Rechnung trägt.
Der Lärmschutzbereich untergliedert sich in Abhängigkeit von der Lärmbelastung in zwei Tagschutzzonen und eine Nachtschutzzone.
In der Tagschutzzone 1 ist der Flughafenbetreiber verpflichtet, die Kosten für Maßnahmen zum passiven Schallschutz, wie zum Beispiel Schallschutzfenster, zu tragen.
In der Nachtschutzzone sind zusätzlich die Kosten für Belüftungseinrichtungen für Schlafräume zu erstatten.

Datum: 2013-06-28; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-erlaesst-rechtsverordnung-ueber-schallschutz-und-bauverbote-am-4;
Themen: Lärmschutzbereich # ?, Nachtschutzzone # ?, Rechtsverordnung # ?, passiver Schallschutz # ?, 2 Flugplätze # ?, Tagschutzzone # ?, Bauverbote # ?, Belüftungseinrichtungen # ?, Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung # ?, Flughafenbetreiber # ?

4. +++ (SEM)

Nach entsprechenden Regelungen für die zivilen Flughäfen Düsseldorf, Köln/Bonn, Münster/Osnabrück, Dortmund und Paderborn/Lippstadt sowie für den militärischen Flugplatz Nörvenich hat die Landesregierung nun auch für den zweiten der beiden militärischen Flugplätze einen Lärmschutzbereich festgelegt.
Grundlage dafür ist das im Juni 2007 novellierte Fluglärmschutzgesetz, das den Erkenntnissen der Lärmwirkungsforschung Rechnung trägt.
Der Lärmschutzbereich untergliedert sich in Abhängigkeit von der Lärmbelastung in zwei Tagschutzzonen und eine Nachtschutzzone.
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Verkehr Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen
Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen und das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr teilen mit:

Datum: 2013-11-07; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-erlaesst-rechtsverordnung-ueber-schallschutz-und-bauverbote-am-5;
Themen: Lärmschutzbereich # ?, Nachtschutzzone # ?, Rechtsverordnung # ?, 2 Flugplätze # ?, Bauverbote # ?, Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung # ?, passiver Schallschutz # ?, Fluglärmschutzgesetz # ?, Flughafen Dortmund # ?, Lärmbelastung # ?

5. +++ (SEM)

Grundlage dafür ist das im Juni 2007 novellierte Fluglärmschutzgesetz, das den Erkenntnissen der Lärmwirkungsforschung Rechnung trägt.
Damit sind die Vorgaben des Fluglärmschutzgesetzes, an allen großen zivilen und militärischen Flugplätzen Lärmschutzbereiche festzusetzen, nun durch die Landesregierung vollumfänglich erfüllt.
Der Lärmschutzbereich untergliedert sich in Abhängigkeit von der Lärmbelastung in zwei Tagschutzzonen und eine Nachtschutzzone.
In der Tagschutzzone 1 ist der Flughafenbetreiber verpflichtet, die Kosten für Maßnahmen zum passiven Schallschutz, wie zum Beispiel Schallschutzfenster, zu tragen.
In der Nachtschutzzone sind zusätzlich die Kosten für Belüftungseinrichtungen für Schlafräume zu erstatten.

Datum: 2013-12-16; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-erlaesst-rechtsverordnung-ueber-schallschutz-und-bauverbote-am-6;
Themen: Fluglärmschutzgesetz # ?, Rechtsverordnung # ?, Lärmschutzbereiche # ?, Vorgaben des Fluglärmschutzgesetzes # ?, militärische Flugplätze # ?, zivile Flugplätze # ?, ziviler letzte Flughafen # ?, Bauverbote # ?, Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung # ?, Nachtschutzzone # ?