1. +++ (SEM)
Die Errichtung einer rechtskonformen Zaunanlage in einem FFH-Gebiet erfordert verschiedene Genehmigungsverfahren unter Beteiligung der Forst-, Naturschutz- und Baubehörden inclusive einer Vielzahl von prüffähigen Unterlagen einschließlich einer Bestandsaufnahme der schutzwürdigen Arten, Biotope und Lebensraumtypen.
Auch eine Darstellung der konkreten Vermeidungs- und Schadensminderungsmaßnahmen ist erforderlich.
Mitglieder der Koordinierungsgruppe sind der Kreis Siegen-Wittgenstein (Vorsitz), der Trägerverein Wisent-Welt-Wittgenstein e. V., die Wittgenstein-Berleburg'sche Rentkammer, der Taurus Naturentwicklung e. V., die Stadt Bad Berleburg, der Kreis Olpe und Hochsauerlandkreis, der Waldbauernverband NRW e. V., der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband e. V., der Trägerverein Rothaarsteig, der ehrenamtliche Naturschutz, der Landesbetrieb Wald und Holz, die Bezirksregierung Arnsberg, das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW einschließlich Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung,
das Bundesamt für Naturschutz, der örtliche/regionale Tourismus, die Kreisjägerschaft, die Biologische Station Rothaargebirge sowie die Jagdgenossenschaft Schüllar.
Datum: 2020-02-18;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/gespraech-zur-weiteren-entwicklung-des-wisent-projekts;
Themen: Trägerverein
# ?, einvernehmliche Lösung
# ?, Wisentprojekt
# ?, Erörterung
# ?, Baubehörden
# ?, Naturentwicklung
# ?, Schadensminderungsmaßnahmen
# ?, Sitzung der Koordinierungsgruppe
# ?, Stand von Vereinbarungen
# ?, Vermeidungsminderungsmaßnahmen
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