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Bei Demonstrationen treten die Mitglieder beispielsweise in entsprechender Kleidung mit NS-Symbolik auf und äußern sich mit eindeutig rechtsextremistischen und antisemitischen Parolen.
Deutschlandweit gibt es elf Mitglieder in dem Verein, darunter zwei aus Nordrhein-Westfalen.
"Das ist widerwärtigste Nazi-Symbolik und -Rhetorik und richtet sich gegen unsere demokratischen Prinzipien.
Der Staat zeigt klare Kante gegen Rechts", sagte Reul.
Rechtsgrundlage des Verbotes ist Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 3 des Vereinsgesetzes.

Datum: 2020-12-01; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-reul-begruesst-verbot-von-sturm-wolfsbrigade-44;
Themen: Bundesinnenministerium # ?, Tätigkeit # ?, NS-Symbolik # ?, Nazisymbolik # ?, Sehnsuchtsfantasien # ?, antisemitische Parolen # ?, gewaltorientierte rechtsextremistische Gruppierung # ?, Antisemitismus # ?, Aktivitäten der Vereinigung # ?, Verbotsverfügung # ?