1. +++ (SEM)

* Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen etc. ist wieder untersagt.
* Der Besuch von geschlossenen Räumen in Zoos und Tierparks und Botanischen Gärten etc. ist wieder untersagt.
Der Kreis kann aber noch entscheiden, dass die Nutzung dieser Angebote mit einem tagesaktuellen Negativtest zulässig bleibt (sog. Testoption).
Die Kommunen können demnach per Allgemeinverfügung im Einvernehmen mit dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium anordnen, dass die Nutzung der oben genannten Angebote mit einem tagesaktuellen bestätigten Schnelltest mit negativem Ergebnis zu den bisher geltenden Regelungen zulässig bleibt.
Voraussetzung ist ein entsprechend ausreichendes Angebot für kostenlose Bürgertestungen.

Datum: 2021-04-18; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-ordnet-corona-notbremse-ab-kommenden-dienstag-fuer-den-kreis-soest;
Themen: Coronanotbremse # ?, Grundlage # ?, Negativtest von Angeboten # ?, kritische Marke # ?, Allgemeinverfügung von Kommunen # ?, Inzidenzwert # ?, erlaubte Kontakte # ?, Friseurdienstleistungen # ?, negatives Ergebnis # ?, Personenbeförderung # ?

2. ++ (IR)

Maskenpflicht In Kreisen und kreisfreien Städten der Inzidenzstufe 0 gilt die Maskenpflicht nur noch in Bereichen, auf deren Nutzung auch Personen, die noch kein Impfangebot wahrnehmen konnten, zwingend angewiesen sind, nämlich im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr samt Taxen und Schülerbeförderung, im Einzelhandel sowie in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen.
Betreiber anderer Angebote und Einrichtungen können deren Nutzung allerdings weiterhin vom Tragen einer Maske abhängig machen.
Beschäftigte mit einem besonders nahen Kundenkontakt wie die Erbringer körpernaher Dienstleistungen oder Servicekräfte in der Gastronomie müssen weiterhin eine Maske tragen oder über einen negativen Testnachweis verfügen.
Ausnahmen gelten nur noch in Beherbergungsbetrieben, bei außerschulischen Bildungsangeboten und beim Betrieb von Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen in geschlossenen Räumen.
Der Betrieb letzterer ist unter dieser Voraussetzung sowie mit einem negativen Test und bei Vorliegen eines genehmigten Hygienekonzeptes ab 9. Juli möglich.
Negativtestnachweis Weil der Teststrategie gerade bei Angeboten mit vielen Teilnehmenden und einer hohen regionsübergreifenden Mobilität eine wichtige Bedeutung zukommt, sind negative Testnachweise für nicht immunisierte Personen weiterhin erforderlich beim Besuch von Kulturveranstaltungen (alternativ: Sitzordnung mit Mindestabständen oder nach Schachbrettmuster), von Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen (alternativ: mit Mindestabständen oder Sitzordnung nach Schachbrettmuster mit höchstens 33 Prozent der Kapazität) und bei der Beherbergung von Gästen aus Regionen mit einer Inzidenz über 10.
Auch bei Ferienangeboten für Kinder- und Jugendliche, bei privaten Feiern ohne Mindestabstände und den erst jetzt zulässigen Angeboten wie Sportfesten, Volksfesten und in Diskotheken etc. sind Negativteste für alle nicht geimpften oder genesenen Personen erforderlich.

Datum: 2021-07-07; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-passt-coronaschutzverordnung-regionen-mit-inzidenzen-von-10;
Themen: bestehende Regeln # ?, Gültigkeit # ?, bestehende Maßnahmen # ?, 7-Tage-Inzidenz # ?, Aufhebung # ?, Coronaviruspandemie # ?, Eindämmung # ?, Personenbegrenzung # ?, Sitzplan # ?, Kreise # ?

3. ++ (IR)

Damit können kulturelle, soziale, gesellschaftliche und sportliche Angebote wieder für die Zukunft planen.
Zugang zu Gastronomie, Kultureinrichtungen und Sport für nicht immunisierte Personen mit gültigem negativen Testnachweis
Gastronomische Einrichtungen und touristische Übernachtungs-angebote können mit Inkrafttreten dieser Verordnung auch von nicht immunisierten Personen in Anspruch genommen werden, sofern sie einen gültigen Negativtest vorweisen können (3G).

Datum: 2022-03-02; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-passt-die-coronaschutzverordnung-grosser-schritt-richtung;
Themen: COVID-Patientinnen # ?, Diskotheken # ?, Inzidenzzahlen # ?, Clubs # ?, Krankenhäuser # ?, Zugangsbeschränkungen # ?, Auffrischungsimpfung # ?, Großveranstaltungen # ?, Zahl # ?, Normalität # ?

4. ++ (IR)

Und genau hier setzt unsere Lösung an: Ein ohnehin nur unter sehr strengen Auflagen zulässiger Besuch im Baumarkt oder Möbelhaus wird mit einem Negativtest noch sicherer.
Zudem lassen sich mehr Menschen testen und wir decken mehr Infektionsketten auf.
Zum Hintergrund: Mit der Test-Option ist der Zugang zu den betreffenden Angeboten nur mit einem aktuellen bestätigten Schnelltest möglich, der nicht länger als 24 Stunden zurückliegen darf.
Ein zuhause ausgeführter Selbsttest ist nicht ausreichend.
Es muss sich um einen bestätigten Schnell- oder Selbsttest einer offiziellen Teststelle handeln.

Datum: 2021-03-28; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/corona-notbremse-ab-dienstag-sechs-weiteren-kreisen-und-kreisfreien-staedten;
Themen: kreisfreie Städte # ?, Coronanotbremse # ?, Notbremse # ?, betroffene Kommunen # ?, Geltung # ?, Ausnahme # ?, Geldbuße für Einzelfall # ?, Kundenanzahl # ?, aktueller bestätigte Schnelltest # ?, betreffende Angebote # ?

5. ++ (IR)

Dieser ermöglicht auch die Nutzung von Angeboten, bei denen der Zutritt nach der Coronaschutzverordnung an einen Negativtest geknüpft ist (zum Beispiel Baumarktbesuche in Kommunen mit "Notbremse").
Auch bei verpflichtenden Testungen, etwa von Besuchern in Pflegeheimen, können entsprechende Testnachweise ausgestellt werden.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: "Mit mehr als 5.700 Teststellen landesweit und bis zu 290.000 täglichen Bürgertests hat die Teststrategie in Nordrhein-Westfalen in den letzten Wochen massiv Fahrt aufgenommen.
Auch die nach wie vor zahlreichen Tests in Alten- und Pflegeheimen tragen viel zur Pandemiebewältigung bei.
Arbeitgeber, die ihren Beschäftigen eine kostenlose Beschäftigtentestung anbieten, können hierüber einen Nachweis ausstellen, wenn die Testung bei Anwendung von Coronaschnelltests durch fachkundiges oder geschultes Personal durchgeführt wird.
Möglich ist auch, den Beschäftigten Selbsttests zur Verfügung zu stellen, die diese unter Aufsicht einer unterwiesenen Person machen und deren Ergebnis dann bestätigt wird.

Datum: 2021-04-11; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/umsetzung-der-corona-teststrategie-nordrhein-westfalen-arbeitgeber-koennen-bei;
Themen: Quarantäneverordnung # ?, Testverordnung # ?, offizieller Testnachweis # ?, Coronateststrategie # ?, Testergebnis # ?, Testnachweise # ?, Arbeitgeberinnen # ?, Pflegeheime # ?, Beschäftigtentestungen # ?, Mindestinhalt # ?

6. ++ (IR)

Aufgrund der mit landesweit mehr als 4.800 Teststellen bereits stark ausgebauten Angebotsstruktur für kostenfreie Schnelltests für Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen erhalten die betroffenen Kommunen aber die Möglichkeit, statt einer kompletten Rücknahme der Öffnungen die Inanspruchnahme der betroffenen Angebote strikt von einem tagesaktuellen Negativtest abhängig zu machen.
1 / 6 Nordrhein-Westfalen verbindet Notbremse-Regelung mit Stärkung der Teststrategie
Nordrhein-Westfalen verbindet Notbremse-Regelung mit Stärkung der Teststrategie

Datum: 2021-03-26; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/anpassung-und-verlaengerung-der-coronaschutzverordnung-nordrhein-westfalen;
Themen: Notbremseregelung # ?, Teststrategie # ?, Stärkung # ?, vorherige Terminbuchung # ?, Pressebriefing # ?, negativer Schnelltest # ?, geschlossene Räume # ?, Hygienevorgaben der Verordnung # ?, Person # ?, Kundin # ?