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Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung mit großer Mehrheit den Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen auf Einführung eines neuen Straftatbestandes der sexuellen Belästigung in das Strafgesetzbuch beschlossen.
Justizminister Thomas Kutschaty erklärt zum Beschluss des Bundesrats: "Das heutige Votum des Bundesrats ist ein klares Bekenntnis für einen umfassenden Schutz der sexuellen Selbstbestimmung.
Das Nein-heißt-Nein-Prinzip wird zur Grundlage unseres Sexualstrafrechts.
Jeder sexuelle Übergriff, der gegen den Willen einer Person erfolgt, muss zukünftig strafbar sein.
Hier muss jetzt der Bundestag ganz klar Farbe bekennen.

Datum: 2016-05-13; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nrw-bundesratsinitiative-fuer-neuen-grapscher-paragraph-erfolgreich;
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