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Das Qualitätskriterium Ökostrom wird durch Herkunftsnachweise belegt, für die Mindestkriterien definiert wurden: So soll etwa durch den Bezug von Strom aus neuen Erneuerbare-Energien-Anlagen eine tatsächliche Minderung der CO2-Emissionen erreicht werden.
Neuanlagen sind Ökostromanlagen, die nicht älter als sechs Jahre sind.
Das Land hat eine stetig ansteigende Neuanlagenquote von 33 Prozent im Jahr 2016 über 40 Prozent im Jahr 2017 bis hin zu 50 Prozent im Jahr 2018 vorgegeben.
Minister Remmel: "Bestehende Anlagen können zwar Ökostrom liefern, faktisch wird aber keine neue Nachfrage nach klimafreundlichem Strom generiert.
Mit der Festlegung der Neuanlagenquote lösen wir indirekt Marktimpulse zur Investition in Neuanlagen aus.

Datum: 2015-09-28; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesverwaltung-stellt-ab-2016-auf-oekostrom-um;
Themen: Ökostrom # ?, klimaneutrale Landesverwaltung # ?, Stadtwerk München # ?, Versorgung von Landesgebäuden # ?, Landesgebäude # ?, CO2-Ausstoß # ?, Klimaziele # ?, Marktimpulse # ?, Neuanlagenquote # ?, Qualitätskriterium # ?