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Coronavirus: Rechtsverordnung regelt Neu- und Wiederaufnahme in vollstationären Pflegeeinrichtungen sowie in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
4. April 2020 PHB Coronavirus (Test) Foto: iStock.com / jarun011
Eine Rechtsverordnung des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums regelt die Neu- und Wiederaufnahme in den vollstationären Dauer- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen sowie in besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen, einschließlich Kurzzeitwohneinrichtungen der Eingliederungshilfe.