1. +++ (SEM)

1.
In einem Neutralitätsgesetz des Landes soll Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, genauso wie Schöffinnen und Schöffen, sowie den übrigen Justizangehörigen untersagt werden, in Gerichtsverhandlungen und bei Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten im Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern religiös oder weltanschaulich anmutende Kleidung zu tragen.
Denn das äußere Erscheinungsbild der Justizangehörigen darf im Hinblick auf die Neutralitätspflicht des Staates nicht den geringsten Anschein von Voreingenommenheit erwecken.
2.
Darüber hinaus wird Nordrhein-Westfalen durch eine Bundesratsinitiative auf eine Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes hinwirken.

Datum: 2018-02-28; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/freies-gesicht-im-gericht-kabinett-billigt-eckpunkte-zur-foerderung-der;
Themen: Gerichtssaal # ?, freies Gesicht # ?, religiöse Neutralität # ?, Gesichtsverhüllung # ?, Kabinett # ?, Eckpunkte # ?, Element der Gerichtsverhandlung # ?, Neutralitätsgesetz # ?, Neutralitätspflicht # ?, Schöffinnen # ?