1. +++ (SEM)
Landeswahlleiter Schellen: Wahlvorschläge müssen vollständig und fristgerecht eingereicht werden
5. August 2021 Default Press-Release Image Abb.: PantherMedia
Der Landeswahlausschuss hat heute die Beschwerden gegen die Nichtzulassung von zwei Einzelbewerbern in den Wahlkreisen 96 Bonn und 130 Warendorf durch die dortigen Kreiswahlausschüsse zurückgewiesen.
Inneres
Der Landeswahlausschuss hat heute die Beschwerden gegen die Nichtzulassung von zwei Einzelbewerbern in den Wahlkreisen 96 Bonn und 130 Warendorf durch die dortigen Kreiswahlausschüsse zurückgewiesen.
Datum: 2021-08-05;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/beschwerden-zurueckgewiesen;
Themen: Kreiswahlausschüsse
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# ?, Nichtzulassung
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# ?, 2 Wahlvorschläge
# ?, Fristablauf
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# ?, gesetzliche Anforderungen
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# ?
2. +++ (SEM)
Landeswahlleiter Schellen: 40 Parteien auf dem Stimmzettel in Nordrhein-Westfalen
4. April 2019 PHB Wahlen (veraltet) Foto: panthermedia.net / M. Barbu
Der Landeswahlleiter für Nordrhein-Westfalen, Wolfgang Schellen, teilt mit, dass der Bundeswahlausschuss am heutigen Tag abschließend über Beschwerden gegen die Nichtzulassung von Wahlvorschlägen für die Europawahl entschieden hat.
Inneres
Der Landeswahlleiter für Nordrhein-Westfalen, Wolfgang Schellen, teilt mit, dass der Bundeswahlausschuss am heutigen Tag abschließend über Beschwerden gegen die Nichtzulassung von Wahlvorschlägen für die Europawahl entschieden hat.
Datum: 2019-04-04;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/europawahl-2019;
Themen: Europawahl
# ?, Bundeswahlausschuss
# ?, Nichtzulassung
# ?, Wahlvorschläge
# ?, Beschwerden
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# ?
3. +++ (SEM)
Diesen Wahlvorschlägen lag zudem eine nicht ordnungsgemäß durchgeführte Aufstellungsversammlung zugrunde, so dass die Beschwerde auch deshalb zurückzuweisen war.
Die Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Wahlbezirksvorschlags der Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) für die Kreistagswahl in Euskirchen hatte keinen Erfolg, da zwei Unterstützungsunterschriften nicht den rechtlichen Anforderungen entsprachen.
Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Bewerberin zur Oberbürgermeisterwahl in Mönchengladbach wurde wegen nicht ausreichender Unterstützungsunterschriften zurückgewiesen.
Die Bewerberin konnte nicht glaubhaft machen, dass das Wahlamt der Stadt die Lieferung der erforderlichen Sammlungsformulare verzögert hat.
In drei weiteren Fällen (Köln) wurden Beschwerden wegen fehlender Beschwerdebefugnis zurückgewiesen.
Datum: 2020-08-13;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/kommunalwahl-2020-0;
Themen: Landeswahlausschuss
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# ?, Zurückweisung
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# ?, Räte
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# ?, Wahlvorschlag
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# ?
4. +++ (SEM)
Ebenso wie das Landgericht Münster (Urt. v. 21. 6 .2018 - 11 O 334/12) hatte auch das OLG Hamm (Urt. v. 27. 2. 2020 - 2 U 131/18) in der Berufungsinstanz festgestellt, dass der mit dem Land Nordrhein-Westfalen im Jahr 2007 abgeschlossene Holzliefervertrag, auf den die Klausner-Gruppe ihre Ansprüche stützte, wegen eines Verstoßes gegen das EU-Beihilfenrecht nichtig ist.
Auch das OLG Hamm war damit der Argumentation des Landes gefolgt und hatte keine Revision gegen diese Entscheidung zugelassen.
Gegen die Nichtzulassung der Revision hatte die unterlegene Klausner-Gruppe im April 2020 Beschwerde beim BGH eingelegt.
Der BGH hat nun in seinem Beschluss die Nichtzulassungsbeschwerde Klausners zurückgewiesen.
Denn der BGH konnte keine Rechtsfehler des OLG Hamm feststellen, die eine Zulassung der Revision gerechtfertigt hätten.
Datum: 2021-12-07;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-nordrhein-westfalen-obsiegt-vor-dem-bgh-im-klausner-holzstreit;
Themen: BGH
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# ?
5. +++ (SEM)
Die Tötung von männlichen Eintagsküken sei nicht zu beanstanden, da es an einer bundesgesetzlichen Verbotsregelung fehle.
Die Revision gegen die Urteile wurde nicht zugelassen.
Gegen die Nichtzulassung der Revision haben beide Kreise auf Veranlassung des Ministeriums nun Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt.
Minister Remmel: "Die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichtes Münster bieten nach unserer Auffassung mehrere Anknüpfungspunkte, die das Einlegen von Nichtzulassungsbeschwerden rechtfertigen.
Folgt das Oberverwaltungsgericht der Beschwerde nicht, dann werden wir vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen.
Datum: 2016-08-04;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-remmel-tiere-sind-keine-abfallprodukte;
Themen: Töten
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# ?, Tiere
# ?, Bundeslandwirtschaftsminister
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