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Sie ist eine enorme Erleichterung für unsere Städte und Gemeinden, um dringend benötigten Wohnraum zu schaffen", sagte Ministerin Hoffmeister-Kraut.
Diese Regelung ist bislang bis zum 31. Dezember 2019 befristet.
Sie erlaubt es den Kommunen, Bebauungspläne schneller und leichter aufzustellen, als es beim Normalverfahren möglich wäre.
Die Bebauungspläne müssen dem Wohnungsbau dienen, an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen und dürfen eine bestimmte bebaubare Grundfläche nicht überschreiten.
Das Verfahren werde von den kommunalen Planungsträgern seit seiner Einführung im Jahr 2017 zunehmend genutzt.

Datum: 2018-07-19; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/um-dringend-benoetigten-wohnraum-zu-schaffen-nordrhein-westfalen-und-baden;
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