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Der Bodenrichtwert ist ein vorwiegend aus Grundstückskaufpreisen abgeleiteter durchschnittlicher Lagewert für den Boden.
Der Immobilienrichtwert gilt für sogenannte Normobjekte, also für in einer bestimmten Lage typische, aber fiktive Immobilien, die detailliert beschriebene Grundstücksmerkmale aufweisen.
Diese Normobjekte werden als Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke herangezogen und bilden die Grundlage für die Verkehrswertermittlung der Immobilien.
"Die Standardisierung wird nach und nach zu automatisierten Auskünften über die Grundstücks- und Immobilienwerte führen.
Hierdurch machen wir einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung digitaler Verwaltung", so Reul.

Datum: 2020-12-22; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/mehr-transparenz-bei-wertermittlung-von-grundstuecken-und-immobilien;
Themen: Grundstückswerte # ?, Immobilienwerte # ?, Wertermittlung # ?, Kaufpreise # ?, Registrierung # ?, Grundlage für Verkehrswertermittlung # ?, Grundstückskaufpreise # ?, Normobjekte # ?, Vergleichsfaktoren # ?, automatisierte Auskünfte # ?