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Anpassung und Verlängerung der Coronaschutzverordnung - Nordrhein-Westfalen verbindet Notbremse-Regelung mit Stärkung der Teststrategie
Minister Laumann: Gerade bei diffusen Infektionsgeschehen können wir das Virus besser und zielgenauer bekämpfen
26. März 2021
Datum: 2021-03-26;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/anpassung-und-verlaengerung-der-coronaschutzverordnung-nordrhein-westfalen;
Themen: Notbremseregelung
# ?, Teststrategie
# ?, Stärkung
# ?, vorherige Terminbuchung
# ?, Pressebriefing
# ?, negativer Schnelltest
# ?, geschlossene Räume
# ?, Hygienevorgaben der Verordnung
# ?, Person
# ?, Kundin
# ?
2. +++ (SEM)
Bisher war dies die Voraussetzung, um die Notbremse durch die Landesregierung wieder aufzuheben.
Da der zurückliegende Drei-Tages-Zeitraum aber auch die Ostertage mit zum Teil eingeschränkten Test- und Meldeprozessen betrifft, hat das Gesundheitsministerium mit Wirkung zum heutigen Tag die Coronaschutzverordnung modifiziert.
Für eine Aufhebung der Notbremse-Regelung sind künftig mindestens sieben Tage mit einer 7-Tages-Inzidenz unter 100 und eine stabile Tendenz erforderlich.
Diese Voraussetzung ist derzeit noch in keiner der "Notbremse-Kommunen" gegeben.
Minister Laumann: "Auch, wenn die Inzidenzen aktuell etwas sinken, befinden wir uns nach Einschätzung vieler Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler noch mitten in der dritten Welle.
Datum: 2021-04-07;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/corona-notbremse-nordrhein-westfalen-trotz-sinkender-inzidenzen-vorerst-keine;
Themen: Aufhebung der Notbremse
# ?, Meldeprozesse
# ?, Ostertage
# ?, Kommunen in Nordrhein-Westfalen
# ?, Notbremsekommunen
# ?, Trotz von Inzidenzen
# ?, stabile Tendenz
# ?, Notbremseregelung
# ?, Wirkung
# ?, Gesundheitsministerium
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