1. +++ (SEM)

Dabei gilt, dass neue Standorte ausreichend groß sein müssen und mindestens drei Parallelklassen pro Jahrgang bilden, um das pädagogische Konzept dauerhaft tragfähig umzusetzen.
Die besonderen Regelungen zur Organisation des Unterrichts an diesen Schulen bleiben bestehen.
Klare Grundlage für Nachteilsausgleich und Notenschutz
Durch das 19. Schulrechtsänderungsgesetz sollen die Voraussetzungen für Nachteilsausgleich einerseits und Notenschutz andererseits erstmals klar im Schulgesetz verankert werden.
Bei Nachteilsausgleich und Notenschutz geht es in erster Linie darum, Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen und Behinderungen so zu unterstützen, dass sie ihr individuelles Leistungspotenzial voll entfalten können und ihre Leistungen fair bewertet werden.

Datum: 2026-03-17; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/demokratiebildung-staerken-und-chancengerechtigkeit-verbessern;
Themen: Nachteilsausgleich # ?, Notenschutz # ?, Schulträger # ?, Klassenarbeiten # ?, Verbändeanhörung # ?, Beteiligungsgremium # ?, Demokratiebildung # ?, Ordnungsmaßnahmen # ?, Mindestgröße # ?, Chancengerechtigkeit # ?

2. +++ (SEM)

Künftig ist ausdrücklich klargestellt, dass das Verhalten von Schülerinnen und Schülern sowie eine Verhüllung des Gesichts die Erfüllung der Pflichten aus dem Schulverhältnis und insbesondere die Kommunikation im Unterricht nicht beeinträchtigen dürfen.
Die Regelung knüpft an die bestehenden Mitwirkungspflichten der Schülerinnen und Schüler an und dient einem geordneten Schul- und Unterrichtsbetrieb.
Zur Stärkung der Chancengerechtigkeit werden zudem die Voraussetzungen für Nachteilsausgleich und Notenschutz erstmals im Schulgesetz verankert.
Damit schafft Nordrhein-Westfalen mehr Klarheit und Rechtssicherheit für Schulen, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler.
Nachteilsausgleich trägt durch angepasste Prüfungsbedingungen dazu bei, dass Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen ihr individuelles Leistungsvermögen bestmöglich darstellen können.

Datum: 2026-06-05; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/kabinett-beschliesst-19-schulrechtsaenderungsgesetz;
Themen: Gesetzentwurf # ?, Notenschutz # ?, Schulbetrieb # ?, Nachteilsausgleich # ?, Schulleitungen # ?, Kabinettsbeschluss # ?, Pflichten # ?, gute Bildung # ?, Schulalltag # ?, Ministerin # ?