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Durch den Gesetzentwurf im Verwaltungsverfahrensgesetz Nordrhein-Westfalen wird für alle Verwaltungsverfahren klargestellt, dass dort, wo es möglich ist, statt der Papierform elektronische Verfahren eingesetzt werden sollen.
So sollen beispielsweise Ausbildungs- und Prüfungsordnungen dahingehend geändert werden, dass Unterlagen und Anträge nicht mehr schriftlich eingereicht werden müssen.
Juristinnen und Juristen können beispielsweise künftig den Antrag auf Zulassung zum Notenverbesserungsversuch im Zweiten Staatsexamen elektronisch stellen.
Im Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen wird zudem klargestellt, dass der Antrag auf Informationszugang künftig auch per E-Mail erfolgen kann.
Auch im Freizeitbereich sind Erleichterungen geplant.

Datum: 2021-07-08; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/online-beteiligung-von-buergerinnen-und-buergern-zur-digitalisierung-der;
Themen: medienbruchfreie Digitalisierung # ?, Vielzahl von Verwaltungsleistungen # ?, Landesverwaltung # ?, Onlineplattform # ?, Referentenentwurf # ?, Behördengänge # ?, Digitalisierungsministerium # ?, Fischereierlaubnis # ?, Gesetzentwurf in Verwaltungsverfahrensgesetz # ?, Notenverbesserungsversuch # ?