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"Die Landwirtschaft leistet bereits heute mit flankierenden Maßnahmen lokal Beiträge zum Arten- und Biotopschutz.
Dazu gehören zum Beispiel Lerchenfenster oder die vielfältigen Maßnahmen zum Wildtierschutz", sagte der Präsident des Rheinischen Landwirtschafts-Verbands (RLV), Bernhard Conzen. "
Zur Förderung der Biodiversität hat sich der Vertragsnaturschutz in besonderer Weise bewährt, der durch bestimmte Maßnahmen zum Artenschutz die Nutzungsmöglichkeiten der Flächen einschränkt.
Für die Akzeptanz der Vertragsangebote ist daher die angemessene Honorierung von großer Bedeutung", betonte Johannes Frizen, Präsident der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.
Minister Remmel erläuterte, dass das aktuelle Förderprogramm neu ausgerichtet wurde, um die Aspekte Umwelt- und Naturschutz in der Landwirtschaft noch stärker fördern zu können: "Dazu benötigen wir auch in Zukunft die Hilfe engagierter Landwirtinnen und Landwirte, die in möglichst großer Zahl an unseren Agrarumweltmaßnahmen und am Vertragsnaturschutz teilnehmen.

Datum: 2014-12-08; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-nrw-landwirtschaftsverbaende-und-landwirtschaftskammer-nrw;
Themen: Vertragsnaturschutz # ?, Förderung der Biodiversität # ?, Lebensraumvielfalt # ?, westfälisch-lippischer Landwirtschaftsverband # ?, konkrete Maßnahmen # ?, Lebensräume # ?, Artenschutz # ?, Akzeptanz von Vertragsangeboten # ?, Arten der Agrarlandschaft # ?, Nutzungsmöglichkeiten der Fläche # ?