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Die Erwerbsnebenkosten wiederum können im Regelfall nur aus den persönlichen Ersparnissen bestritten werden, das stellt ein gewichtiges Hemmnis für die Bildung von Wohneigentum dar.
Deshalb soll mit der Entschließung nun die Bundesregierung den Ländern Möglichkeiten einräumen, einen persönlichen grunderwerbsteuerlichen Freibetrag für den Ersterwerb einer selbstgenutzten Wohnimmobilie einzuführen.
Ziel ist, so einen wirksamen Beitrag zu leisten, um mehr privates Wohneigentum zu ermöglichen - Deutschland steht im OECD-Vergleich auf dem vorletzten Platz.
Bereits am 22. September 2017 hatte die nordrhein-westfälische Landesregierung im Bundesrat einen Antrag eingebracht, der die Bundesregierung auffordert, zeitnah einen Gesetzentwurf einzubringen, der im bundesgesetzlich geregelten Grunderwerbsteuergesetz für Erwerbe von selbstgenutzten Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen und den Erwerb unbebauter Grundstücke zur Bebauung mit den genannten Gebäudearten durch natürliche Personen eine entsprechende Freibetragsregelung vorsieht.
Dieser Antrag wurde im Bundesrat behandelt und zur weiteren Bearbeitung an die Ausschüsse überwiesen.
Datum: 2021-09-17;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-der-finanzen-lienenkaemper-familien-bei-wohneigentum-gezielt-unterstuetzen;
Themen: Ersterwerb
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