1. +++ (SEM)
Zum damaligen Zeitpunkt war nicht ersichtlich, ob und wann die Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen als Antragstellerin die Nachweise würde erbringen können, die seitens der Genehmigungsbehörde, dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung, gefordert wurden.
Erst im Jahr 2022 wurde der JEN seitens des BASE bestätigt, dass der Gesamtkomplex der seismischen Bemessung und der davon abhängigen sicherheitstechnisch zu bewertenden Auswirkungen mit positivem Prüfergebnis abgeschlossen werden könne.
Unabhängig davon ist die Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen weiterhin verpflichtet, die Arbeiten an der Option eines Zwischenlager-Neubaus in Jülich fortzuführen.
So besteht mit dem für 2023 beschlossenen Haushaltsgesetz für die Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen die Möglichkeit, geeignete Flächen nach gutachterlicher Wertermittlung vom Land NRW zu erwerben.
Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur: "Die Genehmigung von Transporten und Zwischen- oder Endlagern sowie Risikoabwägungen, Prüfungen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen erfolgt auf der Bundesebene.
Datum: 2023-10-24;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/atomaufsichtliche-anordnung-zur-unverzueglichen-entfernung-der-kernbrennstoffe-aus;
Themen: Option eines Zwischenlagerneubaus
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