1. +++ (SEM)
Der neue Leitfaden ergänzt zahlreiche bereits auf den Internetseiten des Ministeriums gebündelte Unterstützungsangebote, richtet sich an alle an Schulen beschäftigte Personen und bietet in kompakter Form klare Handlungsoptionen bei einem Gewaltvorfall.
Er soll dabei helfen, nach einem Übergriff konsequent und zugleich rechtssicher zu reagieren.
Die Handlungsempfehlungen umfassen unter anderem Interventionsmöglichkeiten, klare Anleitungen für Konfliktlösungen, die Darstellung von rechtlich zulässigen Ordnungsmaßnahmen und Informationen darüber, welche externen Organisationen eingebunden werden können und wann die Polizei hinzugezogen werden sollte.
Auch eine Übersicht über Fortbildungsangebote ist enthalten.
Viele weitergehende Informationsangebote sind verlinkt.
Datum: 2025-04-09;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/schulen-erhalten-umfassende-unterstuetzung-bei-gewaltvorfaellen-gegen;
Themen: Gewaltvorfälle
# ?, systemische Extremismusprävention
# ?, Gewaltprävention
# ?, Schuldienst
# ?, nordrhein-westfälische Schulen
# ?, Schulsozialarbeiterinnen
# ?, Schulpsychologie
# ?, Fortbildungsangebote
# ?, Schulministerium
# ?, Handlungsempfehlungen
# ?
2. +++ (SEM)
Die Seite enthält darüber hinaus Handreichungen der Bezirksregierungen mit Kurzbeschreibungen von Erscheinungsformen des Antisemitismus, Hilfestellungen im Umgang mit antisemitischen Vorfällen an Schulen und Verweise auf empfohlene Unterrichtsmaterialien der Kultusministerkonferenz und des Zentralrats der Juden.
In Nordrhein-Westfalen bestehen darüber hinaus im Umgang mit antisemitischen Vorfällen an Schulen weitere rechtliche Regelungen.
Der gemeinsame Runderlass des Ministeriums des Innern, des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, des Ministeriums für Schule und Bildung und des Ministeriums der Justiz vom 19. November 2019 gibt vor, bei jedem Einzelfall zu prüfen, ob pädagogische, erzieherische oder schulpsychologische Unterstützungsmaßnahmen ausreichen oder Ordnungsmaßnahmen angezeigt sind.
Zu prüfen ist immer auch, ob wegen der Schwere der Tat eine Benachrichtigung der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erforderlich ist.
Datum: 2026-02-25;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/unterrichtsmaterialien-gegen-judenhass;
Themen: Umgang
# ?, Schulen
# ?, antisemitische Vorfälle
# ?, Judenhass
# ?, Unterstützungsprozess
# ?, diverse Formen
# ?, neue Unterrichtsmaterialien
# ?, völkischer Antisemitismus
# ?, weitere Initiative
# ?, zahlreiche Maßnahmen
# ?
3. +++ (SEM)
Schulen müssen ein sicherer Ort für alle sein.
Damit Unterricht und Erziehung gelingen können, brauchen Lehrkräfte und Schulleitungen klare und verlässliche rechtliche Möglichkeiten, um auf Störungen, Gewalt oder Bedrohungen angemessen zu reagieren.
Dazu gehören erzieherische Einwirkungen ebenso wie Ordnungsmaßnahmen, die eingesetzt werden können, wenn das Verhalten einzelner Schülerinnen oder Schüler den Schulbetrieb erheblich beeinträchtigt oder andere gefährdet.
Mit der Gesetzesänderung werden die Regelungen zu den Ordnungsmaßnahmen weiter präzisiert und ergänzt.
Ziel ist es, den Schulen mehr Handlungssicherheit zu geben und ihnen zu ermöglichen, schneller und differenzierter auf schwierige Situationen zu reagieren.
Datum: 2026-03-17;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/demokratiebildung-staerken-und-chancengerechtigkeit-verbessern;
Themen: Nachteilsausgleich
# ?, Notenschutz
# ?, Schulträger
# ?, Klassenarbeiten
# ?, Verbändeanhörung
# ?, Beteiligungsgremium
# ?, Demokratiebildung
# ?, Ordnungsmaßnahmen
# ?, Mindestgröße
# ?, Chancengerechtigkeit
# ?
4. +++ (SEM)
Schulleitungen erhalten künftig die Möglichkeit, bei konkreten Anhaltspunkten für schwere Störungen des Schulbetriebs oder Gefährdungen von Personen frühzeitig und entschlossen zu handeln.
"Wir warten nicht erst, bis etwas passiert", so erklärt Ministerin Feller, "sondern geben unseren Schulleiterinnen und Schulleitern die nötige Rechtssicherheit, damit sie schon im Vorfeld schwerwiegende Gefahren für den Schulbetrieb abwenden und die Sicherheit aller am Schulleben Beteiligen schützen können."
Zudem werden die bestehenden Regelungen zu erzieherischen Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen nachjustiert.
Künftig zählt der aufgrund einer Pflichtverletzung erforderlich gewordene Ausschluss einer Schülerin oder eines Schülers vom Unterricht, von sonstigen Schulveranstaltungen oder dem Schulbesuch bis zum Ende des laufenden Tages zu den erzieherischen Einwirkungen und kann somit unter bestimmten Voraussetzungen von der Lehrkraft selbst entschieden werden.
Damit setzt die Landesregierung ihren Kurs fort, Schulen im Umgang mit Gewalt, Bedrohungen und extremistischen Vorfällen konsequent zu unterstützen.
Datum: 2026-06-05;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/kabinett-beschliesst-19-schulrechtsaenderungsgesetz;
Themen: Gesetzentwurf
# ?, Notenschutz
# ?, Schulbetrieb
# ?, Nachteilsausgleich
# ?, Schulleitungen
# ?, Kabinettsbeschluss
# ?, Pflichten
# ?, gute Bildung
# ?, Schulalltag
# ?, Ministerin
# ?
5. +++ (SEM)
Das Schulministerium hat vier neue KI-Assistenzen freigeschaltet, die speziell Schulleitungen und Lehrkräfte bei wiederkehrenden organisatorischen und schulrechtlichen Aufgaben unterstützen und entlasten.
Eine Assistenz Schulrechtsfragen unterstützt Schulleitungen und Lehrkräfte bei rechtlichen Fragen auf Grundlage der geltenden Vorschriften und Erlasse.
Sie hilft beispielsweise dabei, Ordnungsmaßnahmen vorzubereiten oder rechtlich sensible Schreiben zu formulieren.
Die Assistenz bietet Orientierung und Entscheidungshilfen im Schulalltag, ersetzt jedoch keine verbindliche Rechtsberatung.
Die Assistenz zur Elternkommunikation hilft dabei, Elternabende oder Elterngespräche vorzubereiten und liefert dafür direkt nutzbare Textbausteine.
Datum: 2026-06-16;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-bringt-ki-assistenzen-fuer-schulleitungen-den-start;
Themen: Schulleitungen
# ?, neue KI-Assistenzen
# ?, Schulministerium
# ?, Lehrkräfte
# ?, sprachsensibler Unterricht
# ?, eigentliche Kernaufgaben
# ?, Fortbildungsplanung
# ?, Bürokratieabbau
# ?, Schulaufsicht
# ?, Zeit
# ?
6. +++ (IR)
Friedrich Wilhelm König von Preußen hat sie am 25. September 1820 als preußische Generalkommission zu Münster zur Durchführung agrarischer Bodenordnungsmaßnahmen gegründet, nun feiert sie ihren zweihundertsten Geburtstag: die Verwaltung für Agrarordnung Nordrhein-Westfalen.
Friedrich Wilhelm König von Preußen hat sie am 25. September 1820 als preußische Generalkommission zu Münster zur Durchführung agrarischer Bodenordnungsmaßnahmen gegründet, nun feiert sie ihren zweihundertsten Geburtstag: die Verwaltung für Agrarordnung Nordrhein-Westfalen.
Datum: 2020-10-02;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/200-jahre-agrarordnung-nordrhein-westfalen;
Themen: Verwaltung für Agrarordnung
# ?, agrarische Bodenordnungsmaßnahmen
# ?, preußische Generalkommission
# ?, Flurbereinigungsverfahren
# ?, ländliche Räume
# ?, Jubiläum der Verwaltung
# ?, preußische Behörde
# ?, traditionelle Agrarordnungsverwaltung
# ?, Landschaftsökologie
# ?, Aufgabenbereich
# ?