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Verwaltungsgericht stärkt Transparenz bei Verstößen gegen Lebensmittelrecht / Kreisordnungsbehörde darf überhöhte PCB-Werte in Futtermitteln auf www.lebensmitteltransparenz.nrw.de veröffentlichen
9. Januar 2013 Default Press-Release Image Abb.: PantherMedia
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat den Eilantrag eines Futtermittelherstellers aus Minden gegen eine Veröffentlichung festgestellter PCB-Höchstgehaltsüberschreitungen in Futtermitteln abgelehnt.
Verbraucherschutzminister Johannes Remmel begrüßt die Gerichtsentscheidung als Bestätigung der Transparenzoffensive, mit der die Landesregierung Verbraucherinnen und Verbraucher stärkt.
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Datum: 2013-01-09; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/verwaltungsgericht-staerkt-transparenz-bei-verstoessen-gegen-lebensmittelrecht;
Themen: Eilantrag # ?, Transparenzoffensive # ?, Gerichtsentscheidung # ?, Lebensmittelrecht # ?, Verwaltungsgericht Gelsenkirchen # ?, Veröffentlichung # ?, Untersuchungsergebnisse # ?, Verbraucherinnen # ?, Gerichtsbeschluss # ?, PCB-Höchstgehaltsüberschreitungen # ?