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Das Kabinett hat den von Gesundheitsministerin Barbara Steffens vorgelegten Gesetzentwurf über die Zulassung von Präimplantationsdiagnostikzentren (PID-Zentren) in Nordrhein-Westfalen gebilligt.
Er beinhaltet auch die Einrichtung einer Ethikkommission zur Entscheidung über PID-Anträge.
"Damit setzt Nordrhein-Westfalen die nach der PID-Verordnung des Bundes erforderlichen Regelungen um", erklärte Ministerin Steffens nach dem Kabinettsbeschluss.
"Nur unter sehr eng definierten Voraussetzungen darf eine genetische Untersuchung künstlich befruchteter Embryonen vor der Einpflanzung in den Mutterleib durchgeführt werden.
Über die Zulässigkeit im Einzelfall soll in Nordrhein-Westfalen eine Ethikkommission entscheiden.

Datum: 2013-12-17; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/kabinett-beschliesst-gesetz-ueber-zulassung-von-pid-zentren-ministerin-steffens-es;
Themen: Einrichtung einer Ethikkommission # ?, Ethikkommission für Entscheidung # ?, PID-Anträge # ?, PID-Verordnung # ?, Ärztekammer # ?, PID-Zentren # ?, Präimplantationsdiagnostikzentren # ?, erforderliche Regelungen # ?, Mutterleib # ?, Zulässigkeit # ?