1. +++ (SEM)

Ich empfehle jedem Arbeitgeber, der bislang noch nicht am elektronischen Verfahren teilnimmt, die Vorteile zu nutzen und unnötige Hektik am Jahresende zu vermeiden.
" Die neuen "Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale" (ELStAM) bieten für alle Beteiligten Vorteile.
Für den Arbeitgeber entfällt der regelmäßige Abgleich der Daten aus der Entgeltabrechnung mit denen der alten Papier-Lohnsteuerkarte, die dem Arbeitgeber künftig elektronisch vorliegen.
Damit fällt auch das Versenden der alten Papier-Lohnsteuerkarte weg.
Finanzen Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Datum: 2013-07-04; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/dreieinhalb-millionen-beschaeftigte-haben-eine-elektronische-lohnsteuerkarte;
Themen: Arbeitgeber # ?, alte Papierlohnsteuerkarte # ?, elektronisches Verfahren # ?, Entgeltabrechnung # ?, elektronische Lohnsteuerkarte # ?, neue Lohnsteuerabzugsmerkmale # ?, regelmäßiger Abgleich # ?, unnötige Hektik # ?, Vorteile # ?, elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale # ?

2. +++ (SEM)

Andernfalls können die Freibeträge erst im Rahmen der Steuererklärung berücksichtigt werden.
Unter dem Namen "ELStAM" (für "Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale") werden ab 2013 alle Daten für den Lohnsteuerabzug digital übermittelt.
Angaben wie die Steuerklasse, Freibeträge und die Religionszugehörigkeit, die früher auf der Papierlohnsteuerkarte dem Arbeitgeber mitgeteilt wurden, stehen künftig digital zur Verfügung.
Die Daten sind Grundlage für die Besteuerung von Löhnen und Gehältern.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.elster.de

Datum: 2012-09-26; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/jetzt-lohnsteuer-freibetraege-fuer-das-jahr-2013-beantragen-uebergangszeitraum-mit;
Themen: Lohnsteuerabzug # ?, Lohnsteuerfreibeträge # ?, elektronisches Verfahren # ?, Umstellung # ?, Papierlohnsteuerkarte # ?, alte Freibeträge # ?, elektronische Abrechnung # ?, volljährige Kinder # ?, Übergangszeitraum # ?, Finanzministerium # ?