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In dem ausführlichen Gutachten wurde geprüft, ob "Die Rechte" als Nachfolgeorganisation bereits verbotener Vereine und Kameradschaften zu betrachten ist.
Dann wäre ein schnelles Verbotsverfahren möglich gewesen.
Das Gutachten kommt allerdings zu einem anderen Schluss "Die Rechte" erfülle, trotz ihrer offensichtlich rechtsextremistischen Gesinnung, Parteimerkmale und habe damit auch den Rechtsstatus einer politischen Partei.
"Ein mögliches Verbot der Partei 'Die Rechte' kann daher nur durch die Verfassungsorgane Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung initiiert werden", erklärte der NRW-Innenminister.
"Die Mitglieder von 'Die Rechte' sind geistige Brandstifter, die aggressiv-kämpferisch auftreten und versuchen einen Keil in die Gesellschaft zu treiben", betonte Ralf Jäger.

Datum: 2015-11-19; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/schlechte-aussichten-fuer-ein-schnelles-verbot-der-partei-die-rechte;
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