1. +++ (SEM)

Der Vorsitzende der GMK, Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, hat gemeinsam mit Staatssekretärin Regina Kraushaar (Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz, GMK-Vorsitzland 2019), Senatorin Cornelia Prüfer-Storcks (Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Hamburg, Sprecherin A-Länder) und Minister Stefan Grüttner (Hessisches Ministerium für Soziales und Integration, Sprecher der B-Länder) die Beschlüsse nach Abschluss der Konferenz vorgestellt.
Bundesminister Jens Spahn gab in der Pressekonferenz Auskunft zu gesundheitspolitischen Perspektiven der Bundesregierung.
Schwerpunkte des beschlossenen Maßnahmenbündels liegen in der Fortentwicklung der Patientenrechte und der transparenten Patienteninformation, der Barrierefreiheit im Gesundheitswesen sowie der Patientensicherheit - insbesondere im ambulanten Bereich.
Die verantwortlichen Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren der Länder sind überzeugt, dass eine Orientierung an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten dazu dient, Schwachstellen aufzudecken und Verbesserungspotential auszuschöpfen.
Die Verantwortlichen der Länder sprachen sich unter anderem für die Stärkung der Gesundheitskompetenz sowie für mehr Eigenverantwortung der Patientinnen und Patienten aus.

Datum: 2018-06-21; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/91-gesundheitsministerkonferenz-fordert-staerkere-patientenorientierung-der;
Themen: Patientenorientierung # ?, Gesundheitswesen # ?, Länder # ?, gerechtes Heilpraktikergesetz # ?, Bundesregierung # ?, Ärzteschaft # ?, ALG # ?, Pharmadialog # ?, Patientinnen # ?, Patientenbeteiligung # ?

2. +++ (SEM)

Zum einen müssen wir aufpassen, dass wir nicht Menschen in Angst und Schrecken versetzen, die ordnungsgemäße Infusionslösungen zur Krebsbehandlung erhalten haben.
Zum anderen können wir das aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht tun", sagt Laumann.
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Helga Block, bestätigt diese Auffassung: "Die Voraussetzungen einer Nutzung der betreffenden Daten zur Patienteninformation durch das Gesundheitsministerium liegen nicht vor.
Die zuständige Staatsanwaltschaft hat die Daten zum Zweck der Strafverfolgung erhoben.
Damit ist eine Nutzung für einen anderen Zweck, wie die Information aller möglicherweise betroffenen Patientinnen und Patienten, ausgeschlossen, zumal keine Eingrenzung auf nur die tatsächlich Betroffenen möglich ist.

Datum: 2017-11-08; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/konsequenzen-aus-dem-bottroper-apothekerskandal;
Themen: Folgen des Apothekerskandals # ?, ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung # ?, Konsequenzen # ?, Sorgen # ?, Arzt von Patientinnen # ?, Bereich der Arzneimittelversorgung # ?, Inspektionsschwerpunkte # ?, Inspektionsumfang # ?, Nichtwissen # ?, Patienteninformation # ?