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Dies gilt für Buchungen im Reisebüro ebenso wie für Buchungen auf Online-Plattformen.
Bei einer Insolvenz des Veranstalters und bei Mängeln kann der Reisepreis zudem gemindert oder Schadenersatz gefordert werden.
Beachten sollten Urlauber jedoch Folgendes: Das Pauschalreiserecht gilt ab sofort nicht mehr für die alleinige Buchung von Ferienhäusern und Ferienwohnungen.
Auch Tagesreisen im Wert von bis zu 500 Euro sind nicht mehr abgedeckt.
Bei plötzlichen Preiserhöhungen kann die Reise außerdem erst bei einer Erhöhung ab acht Prozent kostenlos storniert werden.
Datum: 2018-07-17;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-biesenbach-mit-gestaerkten-rechten-den-urlaub;
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