1. +++ (SEM)

"
Ab dem 30. November 2022 gilt:
* Wer einen positiven Selbsttest hat, ist verpflichtet, sich unverzüglich mittels einem Schnelltest oder PCR-Test nachtesten zu lassen.
Diese Kontrolltestung kann als PCR-Testung in einer offiziellen Teststelle oder bei einem niedergelassenen Arzt oder Ärztin kostenfrei erfolgen.
Über die Bürgertestung mittels Coronaschnelltest kann in diesem Fall keine kostenlose Testung erfolgen.

Datum: 2022-11-23; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/anpassung-der-test-und-quarantaeneverordnung-testpflicht-zur-freitestung-entfaellt;
Themen: Quarantäneverordnung # ?, Testverordnung # ?, medizinische Einrichtungen # ?, Ergebnis des Kontrolltests # ?, Kontrolltestung # ?, Vorliegen # ?, Bürgertestung # ?, Isolierungsregelungen # ?, wesentliche Regelungen # ?, Coronainfektion # ?

2. +++ (SEM)

Auf der anderen Seite gilt: Die Test-Option wirkt wie ein Fangnetz für Coronainfektionen.
Sie bietet den Anreiz für die Bevölkerung sich testen zu lassen und gleichzeitig können unerkannte und asymptomatische Coronainfizierte erkannt und frühzeitig rausgefiltert werden.
Denn: Jeder positive Schnelltest zieht einen PCR-Test nach sich.
So können wir gerade bei diffusen Infektionsgeschehen das Virus besser und zielgenauer bekämpfen.
"

Datum: 2021-03-26; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/anpassung-und-verlaengerung-der-coronaschutzverordnung-nordrhein-westfalen;
Themen: Notbremseregelung # ?, Teststrategie # ?, Stärkung # ?, vorherige Terminbuchung # ?, Pressebriefing # ?, negativer Schnelltest # ?, geschlossene Räume # ?, Hygienevorgaben der Verordnung # ?, Person # ?, Kundin # ?

3. +++ (SEM)

* Nachweispflicht: Schon bei der Einreise muss jeder Reisende einen Nachweis über ein negatives Testergebnis, eine vollständige Impfung oder eine Genesung von einer Infektion mit dem Coronavirus mitführen.
Dies ist auch in Form des digitalen COVID-Zertifikats möglich.
Die Testabnahme darf bei einem Schnelltest höchstens 48 Stunden, bei einem PCR-Test höchstens 72 Stunden zurückliegen.
Für das Grenzgebiet gelten einige Erleichterungen.
So sind Grenzpendler und Grenzgänger, die aus beruflichen Gründen, wegen ihres Studiums oder Schulbesuchs regelmäßig ein- und ausreisen, von Anmelde- und Quarantänepflichten befreit.

Datum: 2021-07-23; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/bundesregierung-stuft-niederlande-wieder-zum-hochinzidenzgebiet-hoch-angepasste;
Themen: Hochinzidenzgebiet # ?, Genesung # ?, negatives Testergebnis # ?, aktueller negative Schnelltest # ?, Reisende # ?, offene Grenzen # ?, heutige Entscheidung # ?, Grenzpendler # ?, Bundesregierung # ?, Erleichterungen # ?

4. +++ (SEM)

Auf Grundlage der verfügbaren Datenlage werden damit in Nordrhein-Westfalen im bundesweiten Vergleich die meisten Schnelltestungen durchgeführt.
Die Quote der positiven Schnelltestergebnisse liegt dabei mit leichten Schwankungen in einem Rahmen von knapp 0,4 bis knapp über 0,7 Prozent.
Um ganz sicherzugehen, soll jeder positive Schnelltest nochmals durch einen PCR-Test geprüft werden.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: "Nordrhein-Westfalen ist das Schnelltestland Nummer eins.
Wir können stolz sein, dass wir mit vielen engagierten Einrichtungen, Apotheken, privaten Testzentren und auch vielen teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten in so kurzer Zeit für unsere Bürgerinnen und Bürger dieses wichtige Angebot aufbauen konnten.

Datum: 2021-04-16; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/corona-teststrategie-nordrhein-westfalen-bereits-rund-44-millionen-buergertestungen;
Themen: Schnelltestland # ?, Schnelltestungen # ?, kostenlose Bürgerschnelltests # ?, Fleischindustrie # ?, Wohneinrichtungen der Eingliederungshilfe # ?, Rehaeinrichtungen # ?, landesweites Netz # ?, Altenheime # ?, Pflegeheime # ?, engagierte Einrichtungen # ?

5. +++ (SEM)

Die 3G-Pflicht gilt in allen Bussen, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen sowie in Fern- und Nahverkehrszügen (S-Bahn, Regionalbahn, Regionalexpress).
An Bahnsteigen, Haltestellen und in Gebäuden ist kein 3G-Nachweis erforderlich.
Als getestet gelten Fahrgäste, die einen amtlichen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder einen amtlichen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorzeigen können.
Selbsttests werden nicht anerkannt.
Kinder bis zum sechsten Lebensjahr sowie Schülerinnen und Schüler aller Schulformen sind von der 3G-Regel ausgenommen und müssen keinen Nachweis erbringen, da sie im Rahmen des Schulbetriebes regelmäßig getestet werden.

Datum: 2021-11-26; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/die-3g-regel-gilt-auch-im-nahverkehr-nordrhein-westfalens;
Themen: 3G-Regel # ?, Nahverkehr von Nordrhein-Westfalen # ?, Telefone # ?, Fahrgäste # ?, Pressekontakt # ?, Bahnsteige # ?, Bußgeld # ?, Verkehrsunternehmen # ?, amtlicher negative Antigenschnelltest # ?, amtlicher negative Pcr-Test # ?

6. +++ (SEM)

Die 3G-Pflicht gilt in allen Bussen, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen sowie in Fern- und Nahverkehrszügen (S-Bahn, Regionalbahn, Regionalexpress).
An Bahnsteigen, Haltestellen und in Gebäuden ist kein 3G-Nachweis erforderlich.
Als getestet gelten Fahrgäste, die einen offiziellen Nachweis entweder über einen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorzeigen können.
Selbsttests werden nicht anerkannt.
Kinder bis zum sechsten Lebensjahr sowie Schülerinnen und Schüler aller Schulformen sind von der 3G-Regel ausgenommen, da sie im Rahmen des Schulbetriebes regelmäßig getestet werden.

Datum: 2021-12-09; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/gemeinsame-aktion-im-spnv-schwerpunkttage-fuer-kontrollen-zur-3g-pflicht-nordrhein;
Themen: 3G-Regel # ?, bundesweite Einführung # ?, 3G-Pflicht # ?, Busse # ?, Kontrollen # ?, gemeinsame Aktion # ?, Haushaltsausschuss # ?, Finanzausschuss # ?, Empfangshallen # ?, Reisezentren # ?

7. +++ (SEM)

In dem Zusammenhang sind beispielsweise in Nordrhein-Westfalen in der Fleischwirtschaft in der vierten Kalenderwoche zehn Prozent der nicht immunisierten und vier Prozent der immunisierten Beschäftigten positiv getestet worden.
So konnte einer größeren Ausbreitung der Infektion in der Fleischwirtschaft entgegen gewirkt werden.
Die Firma Tönnies hat sich in den ersten zwei Kalenderwochen dazu entschieden, für die Testung von geimpften, bzw. genesenen Beschäftigten PCR-Tests zu nutzen.
In der Übergangszeit nach Einführung des neuen Testregimes konnten daher Fälle auftreten, bei denen bei Personen im Rahmen der sensitiven PCR-Tests auch positive Testergebnisse mit einem sehr hohen ct-Wert ausgewiesen wurden (Hinweis: Ein höherer Wert weist auf niedrigere Infektiosität hin, ein niedriger auf hohe Infektiosität).
Solche Werte können sowohl auf eine beginnende wie auch eine abklingende oder bereits überwundene Infektion hinweisen.

Datum: 2022-02-21; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/gesundheitsministerium-zu-test-und-quarantaeneregelungen-der-fleischindustrie;
Themen: Berichterstattung # ?, Testregelungen # ?, Quarantäneregelungen # ?, Fleischwirtschaft # ?, Fleischindustrie # ?, nordrhein-westfälisches Gesundheitsministerium # ?, Folgetest # ?, Vorgehen des Kreises # ?, genesene Mitarbeiter # ?, neues Testregime # ?

8. +++ (SEM)

Sie sind hier:
1. Startseite 2. NRW informieren 3. Pressemitteilungen 4. Kindgerechtere und sichere PCR-Tests für die Primarstufe
Kindgerechtere und sichere PCR-Tests für die Primarstufe
Ministerin Gebauer: Landesweite Pool-Testungen geben Grund- und Förderschulen zusätzliche Sicherheit

Datum: 2021-05-07; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/kindgerechtere-und-sichere-pcr-tests-fuer-die-primarstufe;
Themen: Grundschulen # ?, Speicheltest von Förderschulen # ?, sichere Pcr-Tests # ?, Lerngruppe # ?, Schulbetrieb # ?, Abstrichtupfer # ?, Pcr-Methode # ?, anonyme Sammelprobe # ?, bisherige Antigenschnelltests # ?, landesweite Pooltestungen # ?

9. +++ (SEM)

Auch künftig gilt: Wer positiv getestet ist, muss grundsätzlich zehn Tage in Isolation.
Nach fünf Tagen besteht die Möglichkeit der Freitestung.
In Nordrhein-Westfalen ist hierfür weiterhin ein negativer offizieller Coronaschnelltest oder ein PCR-Test (negativ oder mit einem Ct-Wert > 30) erforderlich.
Ein selbst durchgeführter Test reicht nicht aus.
Die Freitestung bleibt nach den bundesrechtlichen Regelungen auch zukünftig kostenfrei.

Datum: 2022-09-29; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-verzichtet-vorerst-auf-schaerfere-corona-schutzmassnahmen-minister-laumann;
Themen: medizinische Maske # ?, zusätzliche Coronaschutzmaßnahmen # ?, Innenräume # ?, bestehende Möglichkeiten # ?, Landesverordnungen # ?, Personalausfälle # ?, Freitestung # ?, Ausnahme von Testpflichten # ?, Ausnahmen der Testpflicht # ?, Wesentliche # ?

10. +++ (SEM)

Vollständig geimpfte symptomlose Kontaktpersonen sind grundsätzlich von Quarantäneregelungen ausgenommen, soweit die entsprechenden aktuellen Empfehlungen des RKI dies vorsehen.
* Von einer Einstufung als enge Kontaktpersonen der anderen Schülerinnen und Schüler der Klasse sollte hingegen abgesehen werden, wenn Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte während des Unterrichts einen Mund-Nasen-Schutz oder eine Mund-Nase-Bedeckung korrekt getragen haben, alle anderen empfohlenen Standard-Maßnahmen inklusive korrekter Lüftung eingehalten und Abstandsregelungen während des Unterrichts für kumulativ nicht länger als 15 Minuten unterbrochen wurden.
* Im Falle eines positiven PCR-Pool-Testergebnisses oder eines positiven Corona-Selbsttests bei Schultestungen erfolgt umgehend eine Absonderung der betroffenen Personen bis zum Erhalt eines negativen Ergebnisses mittels individuellem PCR-Test.
Liegt ein solches vor, ist für diese Personen eine Teilnahme am Präsenzunterricht, sonstigen verpflichtenden Schulveranstaltungen oder an Betreuungsangeboten grundsätzlich wieder möglich, sofern diese Person nicht durch das Gesundheitsamt als enge Kontaktperson eingestuft wurde.
Dieses Vorgehen steht im Einklang mit der Leitlinie "Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen" (https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/027-076.html) der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) sowie den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI).

Datum: 2021-08-13; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-konkretisiert-vorgehen-bei-risikokontakten-innerhalb-von-schulen;
Themen: Risikokontakte # ?, Klasse # ?, sozialer Austausch # ?, Präsenzunterricht # ?, Umgang # ?, Abstimmung # ?, Betreuungsangebote # ?, neue Regelungen # ?, Gegensatz # ?, nordrhein-westfälisches Gesundheitsministerium # ?

11. +++ (SEM)

Die "Omikron-Welle" hat das Land Nordrhein-Westfalen und in Teilen auch die Schulen erreicht.
Die landesweit hohen Inzidenzzahlen sowie hohen Positivraten bei den "Lolli"-PCR-Testungen von aktuell über 20 Prozent spiegeln dies wider.
Aufgrund des deutschlandweit stetig ansteigenden Infektionsgeschehens und angesichts begrenzter PCR-Testkapazitäten haben am gestrigen Montag die Regierungschefinnen und -chefs der Länder zusammen mit dem Bundeskanzler die Entscheidung der Gesundheitsminister für eine Priorisierung von PCR-Testungen, eine Konzentration von PCR-Tests vor allem auf vulnerable Gruppen und Beschäftigte, die diese betreuen und behandeln, bestätigt.
Im Hinblick auf diese Priorisierungsentscheidung von Bund und Ländern ist somit eine kurzfristige Anpassung des "Lolli"-PCR-Testregimes erforderlich, da dies erhebliche Testkapazitäten von mehr als 400.000 PCR-Tests (Pool- sowie Einzeltestungen) pro Woche bindet.
"Das bisherige "Lolli"-PCR-Verfahren an unseren Grund- und Förderschulen ist nahezu einzigartig in der Bundesrepublik, kein anderes Land hat es geschafft, ein solch komplexes und hochsensitives System in seinen Schulen zu etablieren.

Datum: 2022-01-25; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/lolli-pcr-testverfahren-grundschulen-wird-veraendert;
Themen: Lolli # ?, Grundschulen # ?, Präsenzunterricht # ?, Labors # ?, vulnerable Gruppen # ?, Förderschulen # ?, Schülerinnen # ?, Antigenschnelltests der Schule # ?, Bestellmanagement # ?, Bürgertest # ?

12. +++ (SEM)

Wir verringern den Aufwand für unsere Schulen und die Eltern, bieten aber weiterhin die hohe und verlässliche Sicherheit bei der Testung.
"
Es bleibt dabei, dass Schülerinnen und Schüler bei einer positiven Pooltestung erst wieder in die Schule gehen dürfen, wenn sie einen negativen PCR-Test vorlegen können.
Weil die Schülerinnen und Schüler künftig eine Rückstellprobe an die Labore mit abgeben, entfällt dieser bisherige Zwischenschritt auf dem Weg zur Nachtestung und die Zeit, in der Kinder nicht in die Schule können, wird reduziert.
Eine notwendige Pool-Auflösung führt dann nicht mehr dazu, dass Schülerinnen und Schüler Unterricht versäumen.

Datum: 2021-11-16; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-konsequentes-testen-wirkt-als-barriere-gegen-die-pandemie-und;
Themen: nächster Tag # ?, Förderschulen # ?, letzte Schulwoche # ?, sicherer Übergang # ?, Schulministerium # ?, Lollitests # ?, Grundschulen # ?, Lerngruppe # ?, Primarstufe von Schulen # ?, positives Ergebnis # ?

13. +++ (SEM)

Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen.
* Die bekannten Regelungen zur sogenannten "Freitestung" von engen Kontaktpersonen gelten fort.
Dies bedeutet, dass die Quarantäne der Schülerinnen und Schüler frühestens am fünften Tag der Quarantäne durch einen negativen PCR-Test oder einen qualifizierten hochwertigen Antigen-Schnelltest vorzeitig beendet werden kann.
Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schülerinnen und Schüler sofort wieder am Unterricht teil.
* Das regelmäßige Testen bleibt ein wichtiger Bestandteil der Schutzmaßnahmen.

Datum: 2021-10-28; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-schritt-fuer-schritt-mehr-normalitaet-fuer-unsere-schulen;
Themen: Unterrichtsräume # ?, Maskenpflicht # ?, Jahrgänge # ?, fester Sitzplatz # ?, Aufhebung # ?, Normalität # ?, Schulen in Nordrhein-Westfalen # ?, Bestandteil von Schutzmaßnahmen # ?, Einzelaktivitäten # ?, Kursverband # ?

14. +++ (SEM)

Arbeit, Gesundheit und Soziales
Die Landesregierung passt die Coronaschutzverordnung an die aktuellen Entwicklungen des Infektions- und Pandemiegeschehens in Nordrhein-Westfalen an.
Danach gilt ab dem 1. Oktober 2021 unter anderem der Verzicht der Maskenpflicht im Freien, die Möglichkeit, einen PCR-Test durch kurzfristigen Schnelltests zu ersetzten sowie Erleichterungen für Gastronomen und Veranstalter.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: "Die Pandemie ist noch nicht vorbei und wir werden die weitere Entwicklung sehr genau beobachten müssen.
Aber die aktuellen Infektionszahlen und der Fortschritt bei den Impfungen ermöglichen uns weitere Schritte in Richtung Normalität.

Datum: 2021-09-30; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neue-coronaschutzverordnung-ab-1-oktober-2021-wegfall-der-maskenpflicht-im-freien;
Themen: Freie # ?, Maskenpflicht # ?, Pcr-Test # ?, Anstellbereiche # ?, Pandemiegeschehen in Nordrhein-Westfalen # ?, Trennwände # ?, Innengastronomie # ?, Warteschlangen # ?, Wegfall # ?, Normalität # ?

15. +++ (SEM)

2G-plus-Regel in Einrichtungen mit hohem Infektionsgeschehen
Der Besuch von Clubs, Diskotheken, Tanzveranstaltungen, Karnevalsfeiern und vergleichbaren Brauchtumsveranstaltungen ist nur noch immunisierten Personen gestattet, die zusätzlich einen negativen Testnachweis vorweisen können.
Dieser kann in Form eines Schnelltestes (nicht älter als 24 Stunden) oder eines PCR-Testes (nicht älter als 48 Stunden) erfolgen.
Gleiche Regelung gilt für die Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen.
Ergänzung der 3G-Regelungen

Datum: 2021-11-23; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neue-coronaschutzverordnung-ab-24-november-2021;
Themen: zielgerichtete Umsetzung # ?, Lage der Coronaviruspandemie # ?, Bund-Länder-Beratungen # ?, Freizeitbereich # ?, Rede # ?, Hospitalisierungsinzidenz # ?, Kulturbereich # ?, Eindämmung # ?, 3G*-Regelungen # ?, hohes Infektionsgeschehen # ?

16. +++ (SEM)

Andere Inzidenzwerte aus vorherigen Fassungen der Coronaschutzverordnung und damit auch die vier bisherigen Inzidenzstufen entfallen.
Da der Wert von 35 landesweit aktuell erreicht ist, greifen die Regelungen ab Freitag einheitlich in ganz Nordrhein-Westfalen.
3G-Nachweis Mit Blick auf steigende Infektionszahlen sieht die Coronaschutzverordnung ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 für alle Personen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, eine Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests oder eines negativen PCR-Tests vor, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Diese Regel gilt für folgende Bereiche:
* Veranstaltungen in Innenräumen (zusätzlich Hygienekonzept)

Datum: 2021-08-17; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neue-coronaschutzverordnung-nordrhein-westfalen-setzt-beschluesse-der-bund-laender;
Themen: Maßnahmen der Landesregierung # ?, Pressebriefing # ?, aktuelle Lage # ?, Zusammenhang # ?, Coronapandemie # ?, deutsche interdisziplinäre Vereinigung # ?, Klinikdirektor # ?, Lage der Coronaviruspandemie # ?, operative Intensivmedizin # ?, Notfallmedizin # ?

17. +++ (SEM)

Eine gesonderte behördliche Anordnung ist darüber hinaus auch nicht für die Geltendmachung von Entschädigungen für ausfallende Löhne erforderlich.
Die infizierte Person kann die zehn Tage aber eigenständig auf sieben Tage verkürzen, wenn sie zuvor mindestens 48 Stunden symptomfrei ist.
Für die Verkürzung ist ein negativer offizieller Schnelltest oder PCR-Test erforderlich.
Für die Beschäftigten in Krankenhäusern, Pflegeheimen etc. ist für eine Freitestung immer ein PCR-Test erforderlich, der dem Arbeitgeber vorgelegt werden muss.
Bei PCR-Tests genügt auch ein Test mit einem CT-Wert über 30 für die Beendigung der Isolierung.

Datum: 2022-01-16; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neue-isolierungs-und-quarantaeneregelungen-bei-sars-cov-2-infektionen;
Themen: Quarantäneregelungen # ?, Verkürzung # ?, nötige Änderungen # ?, SARS-CoV-2 # ?, Infektionen # ?, Regelungen # ?, infizierte Personen # ?, eigener Haushalt # ?, Vorgaben # ?, Genesung # ?

18. +++ (SEM)

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat am Montag, 30. November, eine neue Quarantäneverordnung erlassen, mit der für bestimmte Personengruppen eine automatische Quarantäne angeordnet wird.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt dazu: "Die neue Quarantäneverordnung schafft einheitlichere und verlässlichere Regeln für alle Bürgerinnen und Bürger und die Gesundheitsämter in Nordrhein-Westfalen.
Dabei wird auch der Grundsatz umgesetzt, dass eine Quarantäne von Kontaktpersonen eines Infizierten nach zehn Tagen durch einen Coronaschnelltest oder einen PCR-Test beendet werden kann und damit keine 14 Tage mehr dauern muss.
Die Regelungen der Quarantäne sind strikt einzuhalten.
Nur so wird verhindert, dass das Virus an andere Personen weitergegeben wird.

Datum: 2020-12-01; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neue-quarantaeneverordnung-ab-1-dezember-gelten-landesweit-automatische-und;
Themen: neue Quarantäneverordnung # ?, automatische Quarantäne # ?, bestimmte Personengruppen # ?, einheitliche Quarantäneregelungen # ?, Pcr-Test # ?, Gesundheitsamt # ?, Begebenheiten # ?, besonderer Quarantänebescheid # ?, generelle Regelung # ?, individuelle Anordnung # ?

19. +++ (SEM)

Sie sind hier:
1. Startseite 2. NRW informieren 3. Pressemitteilungen 4. Niederlande heben Pflicht zur Vorlage von PCR-Tests für Einreisende aus Deutschland wieder auf
Niederlande heben Pflicht zur Vorlage von PCR-Tests für Einreisende aus Deutschland wieder auf
Europaminister Holthoff-Pförtner: Das Grenzgebiet kehrt Schritt für Schritt zur Normalität zurück, noch aber müssen wir vorsichtig sein

Datum: 2021-06-09; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/niederlande-heben-pflicht-zur-vorlage-von-pcr-tests-fuer-einreisende-aus;
Themen: Einreisende # ?, einfaches Risikogebiet # ?, negatives Pcr-Testergebnis # ?, niederländisches Bewertungssystem # ?, Grenzpendler # ?, Einreiseportal # ?, Hochrisikogebiet # ?, Impfnachweis # ?, Genesenennachweis # ?, Pflicht # ?

20. +++ (SEM)

Die Testzahlen müssen den Kreisen und kreisfreien Städten jeden Tag von den Teststellen gemeldet werden.
Die Kommunen melden diese dann am Folgetag an das Ministerium.
Nach jedem positiven Schnelltest erfolgt ein PCR-Test.
Minister Laumann: "Wir sind in Nordrhein-Westfalen auf einem sehr guten Weg.
Die Testungen sind eine wichtige Säule der künftigen Pandemiestrategie.

Datum: 2021-03-19; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-landesweite-teststruktur-fuer-kostenlose-schnelltestungen-allen;
Themen: kostenlose Schnelltests # ?, kostenlose Schnelltestungen # ?, Testangebote # ?, kostenlose Bürgertestungen # ?, kreisfreie Städte # ?, Testungen # ?, Meldungen # ?, Kreise # ?, Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz # ?, Testzahlen # ?

21. +++ (SEM)

So entfällt bei genesenen Personen nach der zweiten Impfung die Karenzzeit von 14 Tagen nach der zweiten Impfung.
Sie sind also unmittelbar nach der zweiten Impfung von Quarantänemaßnahmen ausgenommen und von der Testpflicht bei 2G+ befreit.
* Bei den Regelungen zu Isolierung und Quarantäne wird deutlich gemacht, dass für die "Freitestung" immer ein Coronaschnelltest in einem Testzentrum ausreicht und kein PCR-Test notwendig ist.

Datum: 2022-02-08; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-passt-die-coronaschutzverordnung;
Themen: gesicherte Brauchtumszonen # ?, zusätzliche Schutzmaßnahmen # ?, Kontext der Bund-Länder-Abstimmung # ?, Quarantäneausnahmen # ?, Ziel der Reduzierung # ?, anstehende Karnevalstage # ?, Menschenmassen # ?, stichprobenartige Kontrollen # ?, Ladengeschäfte # ?, öffentlicher Raum # ?

22. +++ (SEM)

Die Test-und-Quarantäneverordnung konnte ebenfalls ohne Änderungen verlängert werden, da die Möglichkeit zur Freitestung nach wie vor kostenfrei bleibt.
Die Regelungen zur Isolierung bei einem positiven Coronatest bleiben zudem unverändert: Wer positiv getestet ist, muss grundsätzlich zehn Tage in Isolation, kann sich aber nach fünf Tagen freitesten.
In Nordrhein-Westfalen ist hierfür weiterhin ein negativer offizieller Coronaschnelltest oder ein PCR-Test (negativ oder mit einem Ct-Wert > 30) erforderlich.
Ein Coronaselbsttest ist nicht ausreichend.
Da das Bundesgesundheitsministerium zudem die Coronavirus-Testverordnung am 29. Juni 2022 neu gefasst hat, gelten bundesweit ab dem 30. Juni 2022 darüber hinaus neue Regelungen bei Bürgertestungen.

Datum: 2022-06-29; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-verlaengert-corona-regelungen;
Themen: Coronaregelungen # ?, Bundesgesundheitsministerium # ?, nordrhein-westfälisches Gesundheitsministerium # ?, Pflegeeinrichtungen # ?, bestehende Basisschutzmaßnahmen # ?, bestimmte Personenkreise # ?, Bürgertestungen # ?, ausreichender Coronaselbsttest # ?, letzter Drücker # ?, positiver Coronatest # ?

23. +++ (SEM)

Auch künftig gilt: Wer positiv getestet ist, muss grundsätzlich zehn Tage in Isolation.
Nach fünf Tagen besteht jedoch die Möglichkeit der Freitestung.
In Nordrhein-Westfalen ist hierfür weiterhin ein negativer offizieller Coronaschnelltest oder ein PCR-Test (negativ oder mit einem Ct-Wert > 30) erforderlich.
Ein selbst durchgeführter Test reicht nicht aus.
Die Freitestung bleibt nach den bundesrechtlichen Regelungen auch zukünftig kostenfrei.

Datum: 2022-07-22; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-verlaengert-corona-regelungen-0;
Themen: Coronainfektion von Patientinnen # ?, Coronaregelungen # ?, Freitestung # ?, Altersklassen # ?, Krankenhäuser # ?, nordrhein-westfälisches Gesundheitsministerium # ?, überregionaler Schienenverkehr # ?, Verlängerungen # ?, Test-Und-Quarantäneverordnung # ?, Änderungsverordnung # ?

24. +++ (SEM)

Somit gilt weiterhin: Wer positiv getestet ist, muss grundsätzlich zehn Tage in Isolation.
Nach fünf Tagen besteht jedoch die Möglichkeit der Freitestung.
In Nordrhein-Westfalen ist hierfür weiterhin ein negativer offizieller Coronaschnelltest oder ein PCR-Test (negativ oder mit einem Ct-Wert > 30) erforderlich.
Ein selbst durchgeführter Test reicht nicht aus.
Die Freitestung bleibt nach den bundesrechtlichen Regelungen auch zukünftig kostenfrei.

Datum: 2022-08-18; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-verlaengert-corona-regelungen-1;
Themen: Coronaregelungen # ?, Freitestung # ?, nordrhein-westfälisches Gesundheitsministerium # ?, aktuelle Sommerwelle # ?, überregionaler Schienenverkehr # ?, Kitabereich # ?, Verlängerungen # ?, Test-Und-Quarantäneverordnung # ?, ÖPNV # ?, Änderungsverordnung # ?

25. +++ (SEM)

Auch künftig gilt, dass, wer positiv getestet ist, grundsätzlich zehn Tage in Isolation muss.
Nach fünf Tagen besteht jedoch die Möglichkeit der Freitestung.
In Nordrhein-Westfalen ist hierfür weiterhin ein negativer offizieller Coronaschnelltest oder ein PCR-Test (negativ oder mit einem Ct-Wert > 30) erforderlich.
Ein selbst durchgeführter Test reicht nicht aus.
Die Freitestung bleibt nach den bundesrechtlichen Regelungen auch zukünftig kostenfrei.

Datum: 2022-09-21; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-verlaengert-corona-regelungen-bis-zum-30-september-2022;
Themen: Quarantäneverordnung # ?, deutliche Änderungen # ?, neue Rechtsgrundlage # ?, bisherige Landesregelungen # ?, Bundesinfektionsschutzgesetz # ?, Freitestung # ?, Testverordnung # ?, Maskenpflichten # ?, Fortbestand # ?, Bundesrecht # ?

26. +++ (SEM)

Auch die Regelungen zur Isolierung bei einem positiven Coronatest bleiben unverändert.
Wer positiv getestet ist, muss grundsätzlich 10 Tage in Isolation, kann sich aber nach 5 Tagen freitesten.
In Nordrhein-Westfalen ist hierfür weiterhin ein negativer offizieller Coronaschnelltest oder ein PCR-Test (negativ oder mit einem Ct-Wert > 30) erforderlich, ein Coronaselbsttest ist nicht ausreichend.

Datum: 2022-06-20; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-verlaengert-coronaregelungen-um-zunaechst-eine-woche-0;
Themen: Quarantäneverordnung # ?, Testverordnung # ?, Coronaregelungen # ?, nordrhein-westfälisches Gesundheitsministerium # ?, Bundesgesundheitsministerium für Testungen # ?, Einrichtungstestungen # ?, gesundheitliche Langzeitfolgen # ?, Unding # ?, ausreichender Coronaselbsttest # ?, positiver Coronatest # ?

27. +++ (SEM)

Auch künftig gilt: Wer positiv getestet ist, muss grundsätzlich zehn Tage in Isolation.
Nach fünf Tagen besteht die Möglichkeit der Freitestung.
In Nordrhein-Westfalen ist hierfür weiterhin ein negativer offizieller Coronaschnelltest oder ein PCR-Test (negativ oder mit einem Ct-Wert über 30) erforderlich.
Ein selbst durchgeführter Test reicht nicht aus.
Die Freitestung bleibt nach den bundesrechtlichen Regelungen auch zukünftig kostenfrei.

Datum: 2022-10-26; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-verlaengert-die-coronaverordnungen-unveraendert;
Themen: medizinische Maske # ?, Innenräume # ?, weitergehende Schutzmaßnahmen # ?, Coronaverordnungen # ?, Freitestung # ?, Anordnung # ?, ausreichende Maske # ?, beherrschbare Infektionsgeschehen # ?, bundesweite Ffp-2-Maskenpflicht # ?, verantwortlicher Selbstschutz # ?

28. +++ (SEM)

Wir stehen im engen Austausch mit unseren niederländischen Freunden, um alle aufkommenden Fragen und Probleme schnell zu lösen.
"
Als Tests werden sowohl PCR-Tests als auch PoC-Schnelltests eines befugten medizinischen Dienstleisters sowie Selbsttests unter Aufsicht fachkundigen Personals akzeptiert.
Der Testnachweis kann auf Papier oder in digitaler Form - zum Beispiel durch Vorzeigen eines Dokuments auf dem Mobiltelefon - erbracht werden.
Der Testnachweis ist grundsätzlich bereits bei Einreise mitzuführen.

Datum: 2021-04-04; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/testpflicht-fuer-einreisende-aus-den-niederlanden-nordrhein-westfalen-setzt;
Themen: Einreisende # ?, Testpflicht # ?, Entscheidung # ?, negativer Test # ?, aktueller Testnachweis # ?, Nachbarland # ?, notwendige Reisen # ?, Durchreisende # ?, Anmeldepflicht # ?, Risikogebiet # ?