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"Die Landesregierung hat sich für die vereinfachte Lösung mit einem einheitlichen Pensionsfonds entschieden, die bereits in Bayern praktiziert wird - mit einem Unterschied: Wir führen mit 200 Millionen Euro den doppelten Betrag im Vergleich zu Bayern zu."
Die Pensionsansprüche der Beamtinnen und Beamten sind gesetzlich abgesichert und nicht von der Höhe der jeweiligen Vorsorge eines Landes abhängig.
Mit der Vorsorge federt NRW steigende Kosten für Pensionsausgaben ab, die aus dem Landeshaushalt finanziert werden.
Bis 2024 wird die Zahl der Ruhestandsbeamten von heute 147.000 auf 165.000 Personen steigen und dann wieder leicht abfallen.
Für die knapp 220.000 Beamtinnen und Beamten hatte NRW Ende 2014 derzeit rechnerisch 35.600 Euro pro Kopf auf die hohe Kante gelegt und belegt damit den dritten Platz im Ländervergleich.

Datum: 2015-08-21; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/pensionsfonds-fasst-zehn-milliarden-euro-fuer-beamtenversorgung-zusammen;
Themen: Altersvorsorge # ?, Sondervermögen # ?, 2 Vorsorgetöpfe # ?, Beamtenpensionen # ?, Finanzpolster # ?, Pensionsansprüche # ?, Pensionsausgaben # ?, Zuführung der Versorgungsrücklage # ?, Zuweisungen der Versorgungsrücklage # ?, deutliche Vorsorge # ?