1. +++ (SEM)

Ausnahmen gelten für Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können.
Für Beschäftigte kann die Verpflichtung durch gleich wirksame Schutzmaßnahmen wie eine Abtrennung durch Glas, Plexiglas oder ähnliches ersetzt werden.
Die Beachtung der Regelungen sind von den Geschäftsinhabern innerhalb ihrer Geschäftsräume genauso wie die bisherigen Vorgaben zu Mindestabständen, Personenbegrenzungen etc. sicherzustellen.
Die geänderte Coronaschutzverordnung gilt für den Zeitraum vom 27. April bis zunächst zum 3. Mai 2020.
Die Verordnung kann hier abgerufen werden: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/stk_verordnung_24.04.2020.

Datum: 2020-04-24; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-fuehrt-maskenpflicht-ein;
Themen: Arztpraxen # ?, Nase # ?, Einzelhandel # ?, sogenannte Mundschutzpflicht # ?, Maskenpflicht # ?, ÖPNV # ?, Einkauf # ?, Fahrt # ?, Beförderungsleistungen # ?, Communitymasken # ?

2. +++ (SEM)

Gleiches gilt für Beerdigungen.
Bei Kultur- und sonstigen Veranstaltungen wird der Schwellenwert, ab dem ein Hygienekonzept vorgelegt werden muss, von 100 auf 300 Personen angehoben.
Die Personenbegrenzung beim Kontaktsport in der Halle wird von zehn auf 30 Personen erhöht.
Auch die zulässige Zuschauerzahl wird von 100 auf 300 erhöht.
Wichtige Änderungen gibt es auch zur Einreise aus Risikogebieten: In der Coronaeinreiseverordnung wird ab sofort dem Umstand Rechnung getragen, dass ausreichende Testkapazitäten vorhanden sind, um die prinzipiell gewünschten Testungen der Einreisenden und Rückreisenden aus den vom Robert-Koch-Institut festgelegten Risikoländern durchzuführen.

Datum: 2020-07-12; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-laumann-grundregeln-gegen-neue-infektionen-weiter-beachten-spielraeume;
Themen: Coronaeinreiseverordnung # ?, neue Infektionen # ?, Grundregeln # ?, Spielräume # ?, Verordnungen # ?, Sicherstellung # ?, Ausnahmen der Quarantänepflicht # ?, vorhandene Testkapazitäten # ?, wichtige Änderungen # ?, Nachverfolgbarkeit # ?

3. +++ (SEM)

außerdem für 100 Personen mit Test aus beliebigen Haushalten Außerschulische Bildung Präsenzunterricht ohne Begrenzung nach Personen oder Inhalten, innen mit Test Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten innen mit 5 Personen Präsenzunterricht mit Test ohne Mindestabstände bei festen Sitzplätzen mit Sitzplan Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten innen mit 10 Personen mit Test ohne Maske am festen Sitzplatz wenn Landesinzidenz ebenfalls <= 35:
auch innen ohne Test Kinder-/ Jugend- arbeit Gruppenangebote innen 10, außen 20 junge Menschen ohne Altersbegrenzung mit Test Ferienangebote und Ferienreisen mit Test Gruppenangebote innen 20, außen 30 junge Menschen ohne Altersbegrenzung mit Test auch innen ohne Maske Gruppenangebote innen 30, außen 50 junge Menschen ohne Altersbegrenzung ohne Test Kultur Veranstaltungen außen mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 250 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach
Schachtbrettmuster nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb außen ohne Personenbegrenzung, innen mit 20 Personen, Test, ohne Gesang / Blasinstrumente
Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster
nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 20 Personen, Test, mit Gesang/Blasinstrumenten Museen usw. ohne Termin Veranstaltungen außen und innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 1.000 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 30 bzw. 50 Personen, mit Test, mit Gesang / Blasinstrumenten ab 01.09.:

Datum: 2021-05-26; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/mit-neuen-regelungen-der-coronaschutzverordnung-zeigt-die-landesregierung-klare;
Themen: Coronafakten # ?, Coronaregeln # ?, Landesinzidenz # ?, Schachtbrettmuster # ?, Regelbetrieb # ?, Personenbegrenzung # ?, Geimpfte # ?, beliebige Haushalte # ?, Ausflugsfahrten # ?, Sitzordnung # ?

4. +++ (SEM)

Neben den Beschränkungen für nicht geimpfte/genesene Personen macht das aktuelle Infektionsgeschehen auch allgemein gültige zusätzliche Beschränkungen erforderlich: Als Einrichtungen mit hohen Infektionsrisiken müssen Clubs und Diskotheken auch für immunisierte Personen schließen.
Zudem gelten neben prozentualen Kapazitätsbegrenzungen bei Großveranstaltungen nun auch absolute Zuschauer-Obergrenzen: nämlich in Innenräumen von 5.000 Personen sowie im Freien von 15.000 Personen.
Schließlich greifen in Kreisen und Großstädten mit einer besonders hohen Inzidenz (über 350) Personenbegrenzungen für private Zusammenkünfte und Feiern.
"Wir befinden uns in einer sehr kritischen Lage und es fällt uns allen schwer, dass wir jetzt allen Menschen in unserem Land Einschränkungen abverlangen müssen - auch denen, die durch eine Impfung ihren Beitrag zur Überwindung der Pandemie geleistet haben.
Wir alle hätten uns eine infektiologisch entspannte Advents- und Weihnachtszeit gewünscht.

Datum: 2021-12-03; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nationale-solidaritaet-nordrhein-westfalen-deutliche-kontaktreduzierungen-fuer;
Themen: Großveranstaltungen # ?, Innenräume # ?, Freie # ?, private Zusammenkünfte # ?, neue Fassung # ?, Genesene # ?, Eindämmung # ?, Hospitalisierungsfälle # ?, Hospitalisierungszahlen # ?, gestrige Beschlüsse # ?

5. +++ (SEM)

nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 20 Personen, Test, mit Gesang/Blasinstrumenten
Museen usw. ohne Termin Veranstaltungen außen mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachbrett-muster Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 250 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrett-muster
nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb außen ohne Personenbegrenzung, innen mit 20 Personen, Test, ohne Gesang / Blasinstrumente Sport Sportausübung ohne Beschränkungen
Sportveranstaltungen bis zu 25.000 Zuschauer, max. 50 Prozent der Kapazität.
Bis 5.000 Zuschauer außen ohne weitere Beschränkungen, innen mit Test oder Sitzplan im Schachbrettmuster und einer max. Auslastung von 33 Prozent der Kapazität.

Datum: 2021-07-07; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-passt-coronaschutzverordnung-regionen-mit-inzidenzen-von-10;
Themen: bestehende Regeln # ?, Gültigkeit # ?, bestehende Maßnahmen # ?, 7-Tage-Inzidenz # ?, Aufhebung # ?, Coronaviruspandemie # ?, Eindämmung # ?, Personenbegrenzung # ?, Sitzplan # ?, Kreise # ?

6. +++ (SEM)

Die Landesregierung hat die Coronaschutzverordnung angepasst.
Insbesondere wurden für die anstehenden Karnevalstage Regelungen für räumlich abgegrenzte Bereiche getroffen: In diesen "gesicherten Brauchtumszonen", in denen mit dem Zusammentreffen einer Vielzahl von Menschen zu rechnen ist, können Städte und Gemeinden durch strenge Auflagen und klare Regelungen das Schutzniveau erhöhen.
So können etwa Karnevalsumzüge und Veranstaltungen im Freien ohne Zugangskontrolle und Personenbegrenzung untersagt werden.
Auf zusätzliche Schutzmaßnahmen hatte sich Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann am Montag, 7. Februar 2022, mit den Oberbürgermeisterinnen und dem Oberbürgermeister der Karnevalshochburgen Köln, Düsseldorf, Bonn und Aachen verständigt.
Angepasst wurde in der Verordnung weiterhin die Kontrolle der 2G-Regel beim Zugang zu Ladengeschäften und Märkten sowie zu Geschäftslokalen von Dienstleistern und Handwerkern, die künftig stichprobenartig erfolgen kann.

Datum: 2022-02-08; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-passt-die-coronaschutzverordnung;
Themen: gesicherte Brauchtumszonen # ?, zusätzliche Schutzmaßnahmen # ?, Kontext der Bund-Länder-Abstimmung # ?, Quarantäneausnahmen # ?, Ziel der Reduzierung # ?, anstehende Karnevalstage # ?, Menschenmassen # ?, stichprobenartige Kontrollen # ?, Ladengeschäfte # ?, öffentlicher Raum # ?

7. +++ (SEM)

Aufgrund der heutigen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen zur vorläufigen Außervollzugsetzung der Beschränkungen für den Einzelhandel hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales umgehend am Montag, 22. März 2021, eine angepasste Coronaschutzverordnung erlassen.
Die vom Oberverwaltungsgericht ausdrücklich als insgesamt verhältnismäßig eingestuften Beschränkungen für den Einzelhandel bleiben damit weiterhin bestehen.
Dies gilt vor allem für die Beschränkungen in den Geschäften, die erst seit dem 8. März mit Terminvereinbarung ("Click and Meet") und einer Personenbegrenzung von einer Kundin/einem Kunden je 40 qm Verkaufsfläche öffnen dürfen.
Da das Oberverwaltungsgericht eine unzulässige Ungleichbehandlung darin gesehen hat, dass Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen und Gartenmärkte ab dem 8. März ohne diese Beschränkungen öffnen durften, gelten die Pflicht zur Terminvereinbarung und die 40qm-Begrenzung mit der jetzt geänderten Verordnung auch für diese Geschäfte.
Minister Laumann: "Die Landesregierung setzt die Maßgaben des Gerichts konsequent um.

Datum: 2021-03-22; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-setzt-ovg-urteil-konsequent-um;
Themen: Außervollzugsetzung von Beschränkungen # ?, Oberverwaltungsgericht # ?, OVG-Urteil # ?, Personenbegrenzung # ?, Kundin # ?, Einzelhandel # ?, Kunde # ?, Geschäfte # ?, Gericht # ?, Gleichheitsgründe # ?

8. +++ (SEM)

Die zweite Stufe gilt für Kreise und kreisfreie Städte mit Inzidenzwerten unter 50.
Vor allem in der ersten Stufe sind die Öffnungsschritte weiterhin an negative Testergebnisse geknüpft, um für weitere Sicherheit zu sorgen und durch ein größeres Testgeschehen Infektionsketten schnell und gezielt unterbrechen zu können.
Wie im Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegt, stehen Geimpfte und Genesene negativ Getesteten gleich, zudem werden sie bei Personenbegrenzungen nicht mitgezählt.
Folgende Stufen sieht die Coronaschutzverordnung künftig vor: Inzidenz >100 (Bundesnotbremse) Stufe 1 Inzidenz 100-50 Stufe 2 Inzidenz < 50 Ausgangs-beschränkungen
Ausgangsbeschränkungen von 22 Uhr bis 5 Uhr mit Ausnahmen keine Ausgangs- beschränkungen keine Ausgangs- beschränkungen Kontakt-beschränkungen Treffen im öffentlichen und privaten Raum sind erlaubt für Angehörige des eigenen Haushalts + 1 Person eines weiteren Haushalts Eigener Haushalt plus 1 Person (plus Kinder bis einschl. 14 Jahren) Außerdem wieder 5 Personen aus 2 Haushalten (plus Kinder bis einschl. 14 Jahren) Treffen mit 10 Personen aus bis zu 3 Haushalten (plus Kinder bis 14 Jahren) möglich

Datum: 2021-05-12; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/sinkende-infektionszahlen-und-steigendes-impftempo-landesregierung-reduziert;
Themen: negatives Testergebnis # ?, Inzidenzwerte # ?, freier Himmel # ?, Kundenbegrenzung # ?, belastbarer Rahmen # ?, steigendes Impftempo # ?, Konzerte # ?, Freibäder # ?, Bundesnotbremse # ?, Burgen # ?