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"Das Recht auf Selbstbestimmung muss auch für Menschen gelten, die körperlich nicht eindeutig auf die Kategorien Frau oder Mann festzulegen sind", erklärte Gesundheitsministerin Barbara Steffens.
"Deshalb muss nach Wegen gesucht werden, wie die vom Deutschen Ethikrat aufgezeigten gravierenden Menschenrechtsverletzungen beendet und die Lebensbedingungen von Intersexuellen verbessert werden können", so Steffens weiter.
Es dürfe nicht hingenommen werden, dass Kinder beispielsweise allein deshalb operativ einem Geschlecht zugeordnet würden, weil der Gesetzgeber bereits kurz nach der Geburt für den Eintrag ins Personenstandsregister eine eindeutige Zuordnung als männlich oder weiblich verlange.
"Wird ein Kind ohne Not durch einen nicht mehr rückgängig zu machenden operativen Eingriff körperlich einem Geschlecht zugeordnet, mit dem es sich nicht identifizieren kann, bedeutet dies lebenslanges Leid", betonte die Ministerin.
Eine offene Gesellschaft begreife Vielfalt als Bereicherung und müsse auch für Strukturen sorgen, die Minderheiten ein Leben ohne Diskriminierung ermöglichen.

Datum: 2012-06-28; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-steffens-recht-auf-selbstbestimmung-muss-auch-fuer-menschen-gelten-die;
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