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Der nun beschlossene Erschwernisausgleich leistet dazu einen wichtigen Beitrag.
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Als Bestandteil des sogenannten Insektenschutzpaketes hatte der Bund durch eine Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung ein Anwendungsverbot für Herbizide und bestimmte Insektizide in Naturschutzgebieten beschlossen, das im September 2021 in Kraft getreten ist.
Die jetzt beschlossene Umsetzung des Erschwernisausgleichs schafft eine weitere wichtige Voraussetzung für die Abfederung wirtschaftlicher Schäden in betroffenen Betrieben.
Der Ausgleich zwischen Wirtschaftlichkeit und Umweltschutz in der nordrhein-westfälischen Landwirtschaft wird dadurch noch besser möglich.

Datum: 2023-03-01; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-zahlt-erschwernisausgleich-fuer-landwirtschaft;
Themen: Naturschutzgebiete # ?, bestimmte Pflanzenschutzmittel # ?, Ausnahmen # ?, Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln # ?, Pflanzenschutzanwendungsverordnung # ?, untere Naturschutzbehörden # ?, Wirtschaftlichkeit # ?, finanzieller Ausgleich # ?, landwirtschaftliche Betriebe # ?, Genehmigung # ?