1. +++ (SEM)

2.
Das Land richtet einen Härtefallfonds für Krankheitskosten in Höhe von 3 Millionen Euro ein.
Damit sollen Kommunen in den Fällen unterstützt werden, in denen sie besonders hohe Krankheitskosten oder Pflegeaufwendungen für Flüchtlinge haben.
3.
Das Land verdoppelt die Zuweisungen für die soziale Beratung von Flüchtlingen.

Datum: 2014-12-09; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/innenminister-ralf-jaeger-145-millionen-euro-zusaetzlich-fuer-fluechtlingshilfe;
Themen: Betreuung # ?, Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen # ?, Euro # ?, Flüchtlingsaufnahme # ?, Flüchtlingsfamilien # ?, Auf-Wand # ?, Beschwerdestellen # ?, Flüchtlingshilfe für Verfügung # ?, Inhalte der Entscheidung # ?, Pflegeaufwendungen # ?