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Die bereits bestehende Beratungs- und Beschwerdestelle Ombudschaft Jugendhilfe NRW hilft Ratsuchenden kostenlos, die sich vom öffentlichen oder freien Jugendhilfeträger nicht ausreichend beteiligt, beraten, betreut und beschieden fühlen.
Vor Ort tätige Ombudspersonen können bei Bedarf auch junge Menschen und ihre Eltern bei Gesprächen zum Jugendamt oder einer Einrichtung begleiten und unterstützen.
Der Gesetzentwurf greift darüber hinaus das Thema vielfältige Familienformen auf und stellt klar, dass auch unverheirateten Paaren die Pflegeerlaubnis erteilt werden kann.
Die Kinder- und Jugendhilfe verfolgt den Auftrag einer gleichberechtigten Teilhabe junger Menschen.
Um die Chancengleichheit zu stärken und die Realität von allen Kindern und jungen Menschen abzubilden, entwickelt die Kinder- und Jugendhilfe daher Vielfaltskonzepte, die die individuellen Bedürfnisse von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen anerkennen.

Datum: 2024-03-28; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-staerkt-jugendhilfe-und-baut-ombudsstellen-zur-beratung-von;
Themen: Jugendhilfe # ?, Ombudsstellen # ?, nordrhein-westfälische Ausführungsgesetze # ?, Kinderhilfe # ?, Familienkonstellationen # ?, Pflegeerlaubnis # ?, Pflegekinderwesen # ?, Stärkung für Vielfalt # ?, Vielfaltskonzepte # ?, geschlechterreflektierende Jugendarbeit # ?