1. +++ (SEM)
Die Regelungen gelten nur für die Kommunen, die nach der Prüfung des Infektionsgeschehens ausdrücklich in der Verordnung aufgeführt sind.
Die Regionalverordnung wird dementsprechend regelmäßig angepasst werden.
Ausnahmen gelten nur für besondere Sachverhalte wie die Fahrt zur Arbeit, enge Familienbesuche, Aufsuchen von Pflege- und Gesundheitsreinrichtungen etc.
Weiterhin zulässig in den betroffenen Kommunen sind:
* Reisen, die der Erledigung beruflicher, dienstlicher, ehrenamtlicher oder vergleichbarer Besorgungen dienen,
Datum: 2021-01-11;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-erlaesst-coronaregionalverordnung-zur-umsetzung-der-15-kilometer-regelung;
Themen: Coronaregionalverordnung
# ?, 15-Kilometer-Regelung
# ?, rechtssicherer Rahmen
# ?, Besuch
# ?, 15-Kilometer-Radius
# ?, Ausnahmetatbestand
# ?, Gesundheitsreinrichtungen
# ?, Lebensgefährten
# ?, Notbetreuung der Kindertagesbetreuung
# ?, Pflegereinrichtungen
# ?