1. +++ (SEM)

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung will diese Anmeldung allerdings nur bis zum Ablauf von zwei Monaten nach dem ersten Gerichtstermin zulassen.
Der Bundesrat hat sich am 12. Mai 2023 auf Initiative auch von Nordrhein-Westfalen dafür ausgesprochen, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher sich bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz zur Verbandsklage anmelden können.
Minister der Justiz des Lands Nordrhein-Westfalen Dr. Benjamin Limbach: "Es muss Verbraucherinnen und Verbrauchern möglich sein, sich auch in einer späteren Phase der Verbandsklage - also auf gesicherterer Informationsgrundlage - für die Anmeldung ihrer Ansprüche zu entscheiden.
Niemand kann verlangen, dass Betroffene sich früh entscheiden müssen und damit die "Katze im Sack kaufen".
Daher ist erst der Schluss der mündlichen Verhandlung der richtige Zeitpunkt, um einen "Schlussstrich" unter die Anmeldung zu ziehen.

Datum: 2023-06-16; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-der-justiz-nordrhein-westfalen-limbach-fordert-einen-anschluss-der;
Themen: mündliche Verhandlung # ?, Ansprüche # ?, Anmeldung # ?, sogenannte Abhilfeklage # ?, betroffene Verbraucherinnen # ?, Verbraucherzentralen # ?, Phase der Verbandsklage # ?, Verbandsklageregister # ?, Verjährungshemmung # ?, angemeldete Verbraucherinnen # ?