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Die Eintragung in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes erscheint daher wahrscheinlich.
Die Einleitung des Verfahrens hat zur Folge, dass die Ausfuhr der oben genannten Kulturgüter untersagt ist, bis die Entscheidung über die Eintragung unanfechtbar geworden ist", erklärte Schäfer.
Der Portigon-Vorstand sei entsprechend über die Einleitung des Verfahrens informiert worden.
Schäfer machte deutlich, dass die 12 Werke lediglich ein Anfang seien.
"Darüber hinaus werden rund 60 weitere Kunstwerke zurzeit im Hinblick auf die mögliche Einleitung eines Verfahrens nach Kulturgutschutzgesetz kunstfachlich bewertet", so die Ministerin.
Datum: 2015-02-05;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-schaefer-leitet-fuer-12-kunstwerke-verfahren-zur-pruefung-national;
Themen: Kulturgutschutzgesetz
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