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Die Anzahl der möglichen PID-Zentren in Nordrhein-Westfalen soll auf maximal zwei Einrichtungen beschränkt werden - eine in Nordrhein, eine in Westfalen.
Damit setzt die Landesregierung eine Anregung aus der Verbändeanhörung um", so Steffens weiter.
Mit dem Präimplantationsdiagnostikgesetz Nordrhein-Westfalen - kurz PIDG NRW - schafft Nordrhein-Westfalen die landesrechtlichen Regelungen, die durch das vom Bund verabschiedete Präimplantationsdiagnostik-Gesetz (PräimpG) erforderlich wurden.
Durch das Gesetz zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik bleibt die Durchführung einer PID in Deutschland grundsätzlich verboten.
Der Bund hat aber für Paare mit einem hohen Risiko der Vererbung einer schweren Erkrankung Möglichkeiten der Ausnahme zugelassen.

Datum: 2014-04-08; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/kabinett-beschliesst-gesetz-ueber-zulassung-von-pid-zentren-ministerin-steffens;
Themen: Präimplantationsdiagnostikgesetz # ?, Ethikkommission # ?, Präimplantationsdiagnostikzentren # ?, Verbändeanhörung # ?, Gesetz # ?, Ärztekammer # ?, mögliche PID-Zentren # ?, Auswertung # ?, PID in Deutschland # ?, Vererbung # ?